Mehr Flexibilität für die Zürcher Fachhochschule
Medienmitteilung 25.09.2018
Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zur Änderung des Fachhochschulgesetzes sowie zum Neuerlass der Personalverordnung der Zürcher Fachhochschule durchzuführen. Im Vordergrund steht die Neuordnung der Personalkategorien.
Die Zürcher Fachhochschule (ZFH) besteht aus der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) und der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH). Für das Personal der ZFH gilt grundsätzlich das kantonale Personalrecht. Die Personalverordnung der ZFH regelt jene Bestimmungen für das Personal, die davon abweichen. Aufgrund verschiedener Entwicklungen im Hochschulbereich soll die Personalverordnung erneuert werden. Im Vordergrund steht die Neuordnung der Personalkategorien des Hochschulpersonals.
Neu werden die Personalkategorien «Professorinnen und Professoren» sowie «Lehr- und Forschungspersonal» eingeführt. Letztere Kategorie stärkt die Nachwuchsförderung, indem innerhalb dieser Kategorie eine stärkere Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Profilen und Anspruchsniveaus ermöglicht wird.
Der Neuerlass der Personalverordnung erfordert auch eine Anpassung des Fachhochschulgesetzes (FaHG). Die Hochschulen gewinnen in der Erfüllung ihres Leistungsauftrags an Flexibilität und bleiben so attraktiv für qualifiziertes Personal.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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