Zulassungsbeschränkungen für Human-, Zahn- und Veterinärmedizin im Studienjahr 2018/19

Der Regierungsrat hat beschlossen, an der Universität Zürich für das Studienjahr 2018/19 wiederum eine Zulassungsbeschränkung zum Medizinstudium anzuordnen. Grund dafür ist die schweizweit hohe Zahl an Anmeldungen.

Der Regierungsrat hat für das erste Studienjahr 2018/19 die Zahl der verfügbaren Studienplätze an der Medizinischen Fakultät erneut auf 422 (wovon 372 für die Humanmedizin und 50 für die Zahnmedizin) und an der Vetsuisse-Fakultät Zürich auf 80 festgelegt. Für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat er eine Aufnahmekapazität in der Humanmedizin von 365 Plätzen (einschliesslich höchstens 20 Plätze für Chiropraktik), in der Zahnmedizin von 44 Plätzen und in der Veterinärmedizin von 60 Plätzen beschlossen. Von den 365 Masterstudierenden der Humanmedizin werden künftig je 40 Studierende einen gemeinsamen Masterstudiengang mit den Universitäten St. Gallen und Luzern absolvieren. Grund für die Zulassungsbeschränkung ist die hohe Zahl der bereits eingegangenen Anmeldungen.

Die Universitäten Basel, Bern und Freiburg beabsichtigen ebenfalls, für das Studienjahr 2018/19 in den Studienrichtungen Human- und Zahnmedizin die Zulassung zu beschränken. Die ETH Zürich und die Universität Tessin haben im Rahmen des Sonderprogramms Humanmedizin erstmals auf das Herbstsemester 2017 Studiengänge geschaffen. Auch sie beabsichtigen, die Zulassungen zu den medizinischen Studienrichtungen zu beschränken. Der unter den Hochschulträgern koordinierte Eignungstest wird am 6. Juli 2018 durchgeführt.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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