Gedruckte Ausgabe des Amtsblattes erscheint vorläufig weiter

Das Amtsblatt des Kantons Zürich erscheint bis auf weiteres auch als gedruckte Zeitung. Aufgrund einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht kann die auf 1. Januar 2018 geplante Einstellung der Druckausgabe vorläufig nicht in Kraft treten.

Mit Beschluss vom 25. Oktober 2017 hat der Regierungsrat das Publikationsgesetz vom 30. November 2015 auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt und gleichzeitig eine neue Publikationsverordnung erlassen. Mit dem neuen Publikationsrecht ist unter anderem vorgesehen, das Amtsblatt aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung ausschliesslich in elektronischer Form zu veröffentlichen.

Die Neuregelung der Erscheinungsweise des Amtsblattes (in § 12 der Publikationsverordnung) wurde beim Verwaltungsgericht angefochten. Damit kann die Einstellung der gedruckten Ausgabe des Amtsblattes vorläufig nicht in Kraft treten.

Bis zur rechtsgültigen Erledigung dieser Beschwerde wird das Amtsblatt weiterhin auch als gedruckte Zeitung herausgegeben. Die Zeitungsausgabe erscheint wie bisher in der Regel am Freitag. Sie wird den Adressaten, die bis anhin ein bezahltes Abonnement abgeschlossen haben, zum bisherigen Preis von Fr. 60 für ein Halbjahresabonnement zur Erneuerung angeboten.

Die übrigen Bestimmungen des Publikationsgesetzes und der Publikationsverordnung treten wie geplant auf 1. Januar 2018 in Kraft.  

(Medienmitteilung der Staatskanzlei)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Für diese Meldung zuständig: