Gesetzesänderung zur Berufsbildung benötigt mehr Vorlaufzeit

Die Vernehmlassung zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundes-gesetz über die Berufsbildung ist ausgewertet. Die Stossrichtung wurde begrüsst, in einigen Punkten sind die Rückmeldungen jedoch unterschied-lich ausgefallen. Die Gesetzesänderung folgt deshalb zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Bildungsdirektion führte von November 2016 bis März 2017 eine Vernehmlassung zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung durch. Insgesamt gingen 112 Stellungnahmen von Parteien, Gemeinden, Bildungsinstitutionen, Verbänden und weiteren Interessierten ein. Die Stossrichtung der Vorlage wurde begrüsst, insbesondere die vorgeschlagenen Änderungen zur Förderung der Nachholbildung, die Schaffung eines Kompetenzzentrums zur Berufsbildung sowie die Finanzierung der Bildungsgänge der höheren Fachschule.

In einigen Kernpunkten der Vorlage sind die Rückmeldungen jedoch derart unterschiedlich ausgefallen, dass sich vertiefe Abklärungen aufdrängen. Bei den Berufsvorbereitungsjahren sind die Bedenken der Gemeinden in Bezug auf befürchtete Mehrkosten einzubeziehen. Beim Berufsbildungsfonds muss insbesondere abgeklärt werden, wie gross der administrative Aufwand ist. Die Rückmeldungen zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Schulleitungen und Schulkommissionen fielen sehr unterschiedlich aus. In einem nächsten Schritt wird deshalb unter Einbezug des Schulfelds – inklusive dem Bereich Mittelschulen, der ebenfalls indirekt von dieser Gesetzesänderung betroffen sein wird – auf eine mehrheitsfähige und einheitliche Lösung hingearbeitet.

(Medienmitteilung der Bildungsdirektion)

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