Strafverfahren im Fall ECAP und ENAIP eingestellt
Medienmitteilung 13.07.2017
Die Staatsanwaltschaft hat die Strafuntersuchung im Fall von erhöhten Subventionen eingestellt. Die Bildungsdirektion nimmt das Ergebnis mit Erleichterung zur Kenntnis und hat bereits Massnahmen eingeleitet, um die Kontrolle zu verbessern.
Die Staatsanwaltschaft hat die Strafuntersuchung im Fall von überhöhten Subventionsvergaben an die beiden Schulen ECAP und ENAIP eingestellt. Der Verdacht, dass zu hohe Subventionen durch ungetreue Amtsführung ermöglicht wurde, hat sich nicht bestätigt.
Grundlage für die Anzeige war ein Bericht der Finanzkontrolle, der im Rahmen der Vergabe von Subventionsbeiträgen für die Jahre 2013 und 2014 Unregelmässigkeiten festgestellt hatte. Gestützt darauf war die Bildungsdirektion verpflichtet, eine Strafanzeige wegen ungetreuer Amtsführung zu erstatten. Gleichzeitig wurde eine Administrativuntersuchung eröffnet, die bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Strafuntersuchung sistiert blieb.
Massnahmen zur Verbesserung der Kontrolle
Die Bildungsdirektion nimmt die Einstellung der Strafuntersuchung mit Erleichterung zur Kenntnis. Aus der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass der Sachverhalt ausreichend abgeklärt wurde und kein personalrechtliches Fehlverhalten vorliegt. Die Bildungsdirektion verzichtet deshalb auf die Durchführung der Administrativuntersuchung.
Die Bildungsdirektion hat in der Zwischenzeit zahlreiche Massnahmen getroffen, um die Kontrolle bei der Subventionsvergabe zu verbessern: Das Verfahren für die Vergabe von Staatsbeiträgen wurde angepasst und optimiert. Der Bereich Controlling wurde personell verstärkt.
An die beiden Schulen wurden Rückforderungen gestellt. Die Schulen haben dagegen rekurriert. Diese Verfahren sind noch hängig.
(Medienmitteilung der Bildungsdirektion)
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