Tätigkeitsbericht 2016: Das Vertrauen in den Schutz der Daten stärken

Im letzten Jahr zeigte sich, dass die Daten der Verwaltung hohen Risiken ausgesetzt sind. Der Datenschutzbeauftragte sieht akuten Handlungsbedarf und fordert, dass die Anstrengungen im Bereich der Informationssicherheit massgeblich intensiviert werden. Damit könne das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Datenbearbeitungen erhalten werden, erklärte der Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl an seiner Medienkonferenz zum Tätigkeitsbericht 2016.

Im Fokus der Ausführungen stand die Sicherheit der Personendaten im Kanton Zürich, die veränderten Anforderungen an den Datenschutz durch den Einsatz neuer Technologien und die Nutzung digitaler Instrumente für einen effizienteren Datenschutz.

Die Sicherheit der Personendaten im Kanton Zürich garantieren

Kontrollen des Datenschutzbeauftragten in der kantonalen Verwaltung, Gemeinden und Spitälern weisen in verschiedenen Bereichen auf erhebliche Mängel hin. Sensitive Gesundheitsdaten sind weit weniger geschützt als Finanzdaten bei den Banken und der Schutz von Steuerdaten auf Gemeindeebene ist noch schwächer. Gleichzeitig nehmen die Cyberrisiken zu, wovon auch die öffentlichen Organe betroffen sind. Die Vorteile der Digitalisierung seien schnell zunichte gemacht und das Vertrauen der Bevölkerung verspielt, wenn die Risiken nicht präventiv und mit konkreten Vorgaben angegangen werden, sagte Bruno Baeriswyl. Angesichts der kritischen Lage fordert der Datenschutzbeauftragte die Einsetzung einer Taskforce zur Informationssicherheit. Der Kanton hat in diesem Jahr für die Verfolgung von Cyberkriminalität zwanzig zusätzliche Stellen bewilligt. Die Prävention ist für den Schutz vor Cyberattacken aber um einiges wichtiger, was aber bisher vernachlässigt wurde. Damit Lücken erkannt und geschlossen werden können,  muss die Kontrolltätigkeit verstärkt werden. Laut dem Datenschutzbeauftragten sind diese Aufgaben mit den aktuellen Ressourcen aber nicht zu meistern.

Neue Technologien bringen veränderte Anforderungen beim Datenschutz

An der Medienkonferenz erläuterte der Datenschutzbeauftragte einige Fragen zum Einsatz neuer Technologien anhand von Fällen aus dem Beratungs- und Kontrollalltag. So legte eine Gemeinde ihre Verordnung zu Video- und Tonaufnahmen bei Gemeindeversamm-lungen zur Kontrolle vor. In der Beurteilung des Datenschutzbeauftragten sind Aufnahmen an Gemeindeversammlungen heikler als im Parlament. Im Vordergrund steht die ungehinderte Ausübung der politischen Rechte. In der vorgelegten Verordnung wird der Schutz des Wahlgeheimnisses, der unverfälschten Stimmabgabe und der freien Meinungsbildung mit einem Aufnahme-verbot während Abstimmungen und Wahlen gewährleistet. Zudem dürfen Aufnahmen nur durch akkreditierte Personen vorgenommen werden. Bild- und Tonaufnahmen mit privaten Smartphones sind somit ausgeschlossen.

Im Bildungsalltag verdrängt die Digitalisierung den Spickzettel. Studierende schreiben ihre Prüfungen oft auf dem eigenen Laptop, woraus sich neue Formen des Prüfungsbetrugs ergeben. Eine Fachhochschule fragte an, ob die Installation einer Analysesoftware zur Überwachung der privaten Geräte erlaubt sei. Hier sei besondere Vorsicht geboten, da sich auf den Laptops von Studierenden persönliche Inhalte wie Fotos, Adressen und E-Mails befinden, erklärte Bruno Baeriswyl. Die Aufzeichnungen müssen auf die Prüfungsdauer und auf Prüfungsbetrug hindeutende Aktivitäten beschränkt werden. Das Überprüfen von Zugriffen auf Websites oder auf Kommunikationsplattformen erscheint verhältnismässig. Die Studierenden müssen jedoch die Möglichkeit haben, ihre Prüfungen auf schuleigenen Geräten zu schreiben, deren Konfiguration eine Überwachung unnötig macht.

Über Apps können Daten zu den Lebensgewohnheiten von spezifischen Zielgruppen erhoben und ausgewertet werden. Dies macht Smartphones auch für die Forschung interessant. Die Universität unterbreitete dem Datenschutzbeauftragten eine App zur Vorabkontrolle, mit der interessierte Eltern in einem elektronischen Tagebuch die Entwicklungsschritte ihrer Kleinkinder dokumentieren können. Diese Daten werden vom Forschungsteam gesammelt und anonymisiert bearbeitet, so dass keine Rückschlüsse auf die einzelnen Kinder möglich sind. Der Datenschutzbeauftragte betonte, dass bei solchen Forschungsvorhaben die Transparenz und die Freiwilligkeit wichtig sind. Die möglichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen detailliert und verständlich über die vorgesehene Verwendung der Daten informiert werden und ausdrücklich in eine Teilnahme einwilligen.

Digitale Instrumente, die den Datenschutz effizienter machen

Die Digitalisierung verändert die Rahmenbedingungen für den Datenschutz. Meist werden die Risiken für den Schutz der Privatsphäre nicht thematisiert. Der Datenschutzbeauftragte verwendet die neuen Technologien, damit die Bürgerinnen und Bürger die wichtigsten Werkzeuge zum Schutz ihrer Daten und Privatheit immer zur Hand haben. In der Smartphone-App datenschutz.ch sind alle wichtigen Instrumente für den Datenschutz im Alltag gebündelt. So geben die integrierten Datenschutzlexika für Volksschulen, Hochschulen und Einwohnerkontrollen über ein Schlagwortverzeichnis direkt Zugriff auf kurze und konkrete Antworten auf Fragen aus der Praxis. Der Passwortcheck unterstützt die Benutzerinnen und Benutzer bei der Erstellung von starken Passwörtern. Über weitere Schaltflächen können das Auskunftsrecht wahrgenommen oder dem Datenschutzbeauf-tragten Fragen gestellt werden.

Zu den Veränderungen gehört der Umgang mit persönlichen Daten. In den sozialen Medien wird immer mehr Privates bekannt gegeben. Der Datenschutzbeauftragte startete 2016 seinen eigenen Youtube-Kanal und lässt die Community Themen rund um die Frage «Why privacy matters?» respektive «Warum braucht es Datenschutz?» auf ihre eigene Art und Weise bearbeiten. In einem Wettbewerb entstanden Videos, die durch die Vielfalt, wie die Themen ange-gangen wurden, und die hohe handwerkliche und inhaltliche Qualität überzeugten. Der Kanal wird ständig erweitert. «So wird der Schutz der Privatheit direkt in den sozialen Medien diskutiert und gefördert», sagte Baeriswyl.

Die Digitalisierung erfordert Weichenstellung beim Datenschutz

Zum Abschluss der Medienkonferenz rief der Datenschutzbeauftragte dazu auf, die Digitalisierung positiv anzugehen. Das heisse, dass die Chancen genutzt und die Risiken durch Präventionsmassnahmen minimiert werden. Mit der bevorstehenden Revision des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) sollen nicht nur die notwendigen Anpassungen vollzogen werden, die sich aus den europäischen Rechtsentwicklungen ergeben. Die Neugestaltung  bietet eine gute Gelegenheit, die Grundlagen für einen souveränen und modernen Datenschutz zu schaffen. Die Digitalisierung bedarf klarer Regeln, die etwa dem E-Government einen verbindlichen Rahmen geben. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Schutz der Daten durch den Staat ist nach wie vor sehr gross. Es dürfe aber nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden, meinte Bruno Baeriswyl. 

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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