Digitalisierung verändert die Rahmenbedingungen
Medienmitteilung 04.05.2017
Regierungsrätin Jacqueline Fehr fordert höheres Tempo bei der Digitalisierung und volle Transparenz des Staates im Umgang mit den Daten des Einzelnen. An der Veranstaltung des Datenschutzbeauftragten vom Mittwoch, 3. Mai stellten die Referierenden Handlungsbedarf beim Informations- und Datenschutzgesetz aufgrund der europäischen Rechtsentwicklungen und der fortschreitenden Digitalisierung fest.
Die Veranstaltung «Herausforderungen der Digitalisierung und gesetzgeberische Entwicklungen» des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich vom Mittwoch, 3. Mai 2017 widmete sich aus Anlass von 10 Jahren Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) den Erfahrungen mit dem Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip, den Herausforderungen der Digitalisierung und dem europäischen Einfluss auf den Datenschutz im Kanton Zürich.
In seiner Begrüssungsrede wies der scheidende Präsident des Kantonsrates, Rolf Steiner, auf die Chancen und Risiken der Digitalisierung hin. «Sie kann den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Diensten der Verwaltung erleichtern», meinte er. Er machte aber auch auf die Risiken aufmerksam, die mit der zunehmenden Verknüpfung von Personendaten einhergingen. «Der richtige Umgang mit Informationen beispielsweise bei Open Government Data oder der Schutz und die Sicherheit der Daten sind auch in diesem neuen Umfeld zu gewährleisten.» Es müsse alles daran gesetzt werden, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Datenbearbeitungen der Verwaltung erhalten bleibe.
Positive Erfahrungen mit dem Informations- und Datenschutzgesetz
Laut Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich, führte das IDG vor zehn Jahren zu einem Paradigmenwechsel, indem es erstmals die beiden Seiten der Medaille vereinte, nämlich den Zugang zu und den Schutz von Informationen. Allerdings habe die Digitalisierung in der Zwischenzeit stark an Geschwindigkeit gewonnen. Die Mauern der Verwaltungsgebäude seien gesprengt worden und die Daten mobil geworden. Deshalb müssten die Anstrengungen für die Sicherheit und den Schutz der Daten erhöht werden. Der digitale Austausch verlange nach neuen, angepassten Regeln.
Der Öffentlichkeitsgrundsatz habe sich positiv auf die Qualität der externen Kommunikation ausgewirkt, führte Ingrid Hieronymi, Stadtschreiberin der Stadt Schlieren, in ihrem Rückblick auf die Erfahrungen mit dem IDG aus. Der Aufwand für die Gesuchsbehandlung bleibe überschaubar.
Europäische Rechtsentwicklungen und eGovernment
Robert Weniger, Datenschutzdelegierter der Universität Zürich, zeigte in seinem Referat den Handlungsbedarf in der kantonalen Gesetzgebung aufgrund der europäischen Rechtsent-wicklungen auf. Die Erneuerung der Konvention 108 des Europarats sowie die Schengen-relevanten Teile der neuen EU-Richtlinie verlangten nach Anpassungen des IDG. Zudem sei der Datenaustausch mit der EU nur möglich, soweit die Schweiz auf Bundes- wie auch auf kantonaler Ebene ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleiste.
Seitens der kantonalen Verwaltung erläuterte Peppino Giarritta, Leiter der Stabsstelle eGovernment, den Stand und die Zukunftsperspektiven der Digitalisierung anhand laufender Projekte wie Open Government Data, eVoting, aber auch der regierungsrätlichen Strategie Digitale Verwaltung. Die Klärung der Anforderungen an die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger und die Weiterentwicklung des Öffentlichkeitsprinzips seien für den Erfolg dieser Entwicklungen massgeblich.
Die Bürgerrechte verstärken
Regierungsrätin Fehr hob hervor, dass der Kanton Zürich eine lange Tradition als Pionier habe. «Das gibt mir die Zuversicht, dass wir die Herausforderungen der Digitalisierung auch im Bereich des eGovernment packen werden. Im vollen Wissen darum, dass Irrwege fester Bestandteil jeden Fortschritts sind.»
«Wir leben in einer spannenden Zeit. Das Tempo, das wir in der Schweiz anschlagen, ist aber zu tief», betonte Fehr weiter. Die Bevölkerung habe Anrecht auf volle Transparenz über die Bearbeitung ihrer Daten. «Mit den anstehenden Revisionen auf europäischer, eidgenössischer und kantonaler Ebene haben wir die Chance, einen markanten Schritt in Richtung verstärkter Bürgerrechte zu gehen.» Der Kanton setze in diesen Tagen eine Arbeitsgruppe ein, die die notwendige Revision des Informations- und Datenschutzgesetzes vorbereiten werde.
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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