Keine Verzögerung für Mittelschul-Provisorium in Uetikon
Medienmitteilung 13.03.2017
Die Beschwerde gegen die Kreditbewilligung für das Mittelschulprovisorium in Uetikon am See hat keine aufschiebende Wirkung. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Das Bundesgericht hat am 6. März 2017 entschieden, dass die Beschwerde gegen die Kreditbewilligung für das Mittelschulprovisorium in Uetikon am See keine aufschiebende Wirkung hat.
Die Bildungsdirektion nimmt diesen Entscheid erfreut zur Kenntnis. Der Entscheid des Bundesgerichtes ermöglicht es nun, die Planung des Provisoriums ohne Verzögerungen weiterzuführen. Das Baugesuch wird demnächst eingereicht. Damit kann am Fahrplan festgehalten werden, mit den ersten Klassen ab dem Sommer 2018 zu starten.
(Medienmitteilung der Bildungsdirektion)
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