Ergebnisse der Vernehmlassung zum Zürcher Lehrplan 21 liegen vor
Medienmitteilung 02.12.2016
Die Vernehmlassung zum Zürcher Lehrplan 21 ist ausgewertet. Sie bestätigt die Inhalte des neuen Lehrplans. Vorbehalte insbesondere zur Lektionentafel diskutiert der Bildungsrat im Dezember 2016.
Die Partner des Schulfelds, politische Parteien und weitere Organisationen haben Stellung genommen zum neuen Zürcher Lehrplan 21. Die Vernehmlassung dauerte vom 15. April bis zum 9. September 2016. Sie bestätigt die Inhalte des neuen Lehrplans. Kritik gibt es namentlich noch zum Zeitpunkt der Einführung und zu den finanziellen Voraussetzungen vor allem für die Weiterbildung.
Im Zentrum der Vernehmlassung stand die neue Lektionentafel, d.h. die Verteilung der Lektionen auf die verschiedenen Fachbereiche. Die Ergebnisse lassen nicht in allen Fragen eindeutige Schlüsse zu. Es zeichnet sich ab, dass der Bildungsrat, gestützt auf die Vernehmlassungsresultate, den neuen Lehrplan im Frühling 2017 mit einer breit akzeptierten Lektionentafel verabschieden kann. Der Auswertungsbericht zur Vernehmlassung ist auf der Website des Volksschulamtes aufgeschaltet (siehe Hinweis unten).
Ergebnisse zur Lektionentafel
Die Vernehmlassungsteilnehmenden haben bestätigt, dass die Stärkung des MINT-Bereichs (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) ein Anliegen ist. Auch die Lektionen in Medien und Informatik finden eine breite Zustimmung. Gleichzeitig wird gewünscht, dass die Weiterbildung der Lehrpersonen und die nötige ICT-Infrastruktur gesichert werden.
Der Einstieg ins Lernen der Fremdsprachen auf der Primarstufe soll möglichst intensiv erfolgen. Die Vernehmlassung stützt diesen Ansatz. Der Beginn des Englischunterrichts neu in der 3. Klasse, wie in den meisten Kantonen, statt wie bisher in der 2. Klasse, findet eine breite Zustimmung.
Die unter anderem von den Verbänden der Lehrpersonen gestellte Forderung, dass die Zahl der Wochenlektionen für die Schülerinnen und Schüler mit dem Alter kontinuierlich zunehmen und nicht zu einer Überlastung führen soll, wird in der Vernehmlassung bestätigt. Insbesondere soll die Lektionenzahl in der 5. und 6. Klasse der Primarstufe sowie in der 2. Klasse der Sekundarstufe gegenüber heute nicht erhöht werden. Gewünscht wird, dass ein Abbau der Lektionen, die in Halbklassen oder im Teamteaching unterrichtet werden, vermieden wird.
Der neue Lehrplan ergänzt das vor Kurzem im Kanton Zürich eingeführte Fach Religion und Kultur mit Ethik. Die Vernehmlassung bestätigt dies und zeigt, dass das neue Fach Religionen, Kulturen, Ethik in eigenständigen Lektionen unterrichtet werden soll.
Keine gesetzliche Verankerung der Handarbeit
Handarbeit ist als einziges Fach im Gesetz verankert (§ 21a des Volksschulgesetzes). In allen anderen Fächern legt der Bildungsrat die Anzahl der Lektionen pro Schuljahr fest. Die Vernehmlassung hat diese Regelung zur Diskussion gestellt. Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet, dass die Lektionen in Handarbeit (neu Textiles und Technisches Gestalten) nicht mehr im Gesetz festgeschrieben sind. Damit ist zum Teil die Forderung verbunden, dass der Unterricht im Textilen und Technischen Gestalten auch künftig in Halbklassen erteilt wird. Eine moderate Reduktion der Lektionen für Textiles und Technisches Gestalten findet in der Vernehmlassung breite Unterstützung.
Der Bildungsrat entscheidet im Frühling 2017
Der Bildungsrat wird im Dezember 2016 die Ergebnisse der Vernehmlassung diskutieren und Schlüsse für die definitive Gestaltung der Lektionentafel ziehen. Im Frühling 2017 entscheidet der Bildungsrat über die Inkraftsetzung des Zürcher Lehrplans 21 mit Lektionentafel.
Die Einführung des neuen Lehrplans beginnt für die Lehrpersonen ab Schuljahr 2017/18 mit Vorbereitungsarbeiten und Weiterbildungen. Geplant ist, dass der neue Lehrplan im Schuljahr 2018/19 auf der Kindergarten- und der Primarstufe bis zur 5. Klasse in Kraft treten wird und in der 6. Klasse und auf der Sekundarstufe I im Schuljahr 2019/20.
(Medienmitteilung der Bildungsdirektion)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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