Lehrplan für Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung geht in die Vernehmlassung
Medienmitteilung 11.10.2016
Der Bildungsrat hat den kantonalen Lehrplan für Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung zur Vernehmlassung freigegeben.
Am 1. Oktober 2014 ist der eidgenössische Rahmenlehrplan für Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung in Kraft getreten. Der eidgenössische Rahmenlehrplan sieht vor, dass die Kantone die Schullehrpläne für den Sportunterricht an Berufsfachschulen an die Vorgaben des eidgenössischen Rahmenlehrplans anpassen und spätestens ab Schuljahr 2017/2018 einlaufend umsetzen.
Im Kanton Zürich wurde für alle Berufsfachschulen gemeinsam ein kantonaler Lehrplan erarbeitet, welcher die Inhalte des eidgenössischen Rahmenlehrplans übernimmt und die Bildungsziele des Sportunterrichts in der beruflichen Grundbildung festlegt. An seiner Sitzung vom 19. September 2016 hat der Bildungsrat den kantonalen Lehrplan für Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung zur Vernehmlassung freigegeben und die Bildungsdirektion mit der Durchführung der Vernehmlassung beauftragt.
(Medienmitteilung des Bildungsrates)
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