Anpassung der Zulassungsvoraussetzungen für die Berufsvorbereitungsjahre

Der Bildungsrat hat die angepasste Verordnung über die Zulassungsvoraussetzungen und die Abschlussbeurteilung der Berufsvorbereitungsjahre verabschiedet.

Die Zulassungsvoraussetzungen und Abschlussbeurteilungen der Berufsvorbereitungsjahre wurden im Dezember 2013 vom Bildungsrat erlassen. Bei der Aufnahme von Lernenden für das Schuljahr 2014/15 zeigte sich, dass Veränderungen in der Volksschule und der stabile Lehrstellenmarkt Auswirkungen auf die Berufsvorbereitungsjahre haben. So sind immer mehr Jugendliche bei Abschluss der obligatorischen Schule noch nicht 15 Jahre alt oder aufgrund einer Repetition bereits älter als 17 Jahre. Die Altersvorgabe wurde deshalb gelockert. Dank der angepassten Anmeldefrist für die Berufsvorbereitungsjahre können Schulabgängerinnen und Schulabgänger möglichst lange nach einer passenden Lehrstelle suchen. Die Änderungen treten auf den 1. Februar 2016 in Kraft.

(Medienmitteilung des Bildungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Kontakt

Bildungsdirektion – Medienstelle

E-Mail

medien@bi.zh.ch