Lehrplan 21: Bildungsrat beschliesst Eckwerte der Einführung
Medienmitteilung 27.11.2015
Der Lehrplan 21 soll im Kanton Zürich ab dem Schuljahr 2018/19 für die unteren Klassen gelten, ab Schuljahr 2019/20 auch für alle weiteren Schülerinnen und Schüler der Volksschule. Dies hat der Bildungsrat beschlossen. Zu Lehrplaninhalten und der Lektionentafel findet im nächsten Frühling eine Vernehmlassung statt.
Der Bildungsrat hat Eckpunkte für die Lehrplaneinführung im Kanton Zürich beschlossen. Die Einführung für Lehrpersonen beginnt ab Schuljahr 2017/18 mit Vorbereitungsarbeiten und Weiterbildungen. Im Schuljahr 2018/19 soll der Lehrplan auf der Kindergarten- und der Primarstufe bis zur 5. Klasse in Kraft treten, in der 6. Klasse und auf der Sekundarstufe I im Schuljahr 2019/20.
Weiter hat der Bildungsrat entschieden, dass die Zeugnisse und die Beurteilung mit Noten mit dem neuen Lehrplan erhalten bleiben. Für die Lehrpersonen werden Materialien erarbeitet, die sie in der Beurteilung der Schülerinnen und Schüler und im sonderpädagogischen Bereich unterstützen. Um sich mit dem neuen Lehrplan vertraut zu machen, werden den Lehrpersonen Weiterbildungen angeboten. Für solche Weiterbildungen können die Schulen drei Tage Unterrichtszeit einsetzen. Die Einführung des Lehrplans im Schulhaus wird von den Schulleitungen geplant und gesteuert. Auf diese Aufgabe werden sie ab Schuljahr 2016/17 an drei Halbtagen vorbereitet.
Weiter hält der Bildungsrat fest, dass sich das Lehrmittelangebot im Hinblick auf die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich günstig entwickelt. Insbesondere die obligatorischen Lehrmittel in Deutsch und Mathematik entsprechen weitgehend den Vorgaben des neuen Lehrplans. In einer Reihe weiterer Fächer sind neue Lehrmittel in Entwicklung. Der Handlungsbedarf in Medien und Informatik sowie in Wirtschaft, Arbeit und Haushalt ist erkannt.
Vernehmlassung zu Inhalten und Lektionentafel
Zu den Lehrplaninhalten und der Lektionentafel findet im Frühling 2016 eine Vernehmlassung statt. Der Bildungsrat hat hierzu vertiefte Diskussionen geführt, aber noch nicht festgelegt, welche Vorschläge er in die Vernehmlassung schicken wird. Dies legt er an einer weiteren Sitzung vor Start der Vernehmlassung fest.
Mit dem Lehrplan 21 harmonisieren die deutsch- und mehrsprachigen Kantone die inhaltlichen Ziele der Volksschule und setzen damit den Auftrag von Artikel 62 der Bundesverfassung um. Ende Oktober 2014 haben die Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren den Lehrplan zuhanden der Kantone freigegeben. Seit Anfang 2015 erarbeitet das Volksschulamt zusammen mit den Partnern des Bildungswesens Grundlagen für die Einführung des neuen Lehrplans im Kanton Zürich.
(Medienmitteilung des Bildungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Bildungsdirektion – Medienstelle