Stellungnahme des Volksschulamtes zum Bundesgerichtsurteil zur Beschwerde des Vereins al Huda

Das Volksschulamt nimmt Kenntnis vom Urteil des Bundesgerichts, wonach zu Recht keine Strafverfolgung gegen eine unbekannte Person des Volksschulamtes eingeleitet wurde. Das Bundesgericht stützt damit die rechtliche Einschätzung des Obergerichts und des Volksschulamtes. Die beanstandeten Bemerkungen wurden von der betreffenden Person auf einem persönlichen Arbeitsexemplar angebracht und haben die Entscheide des Volksschulamtes, des Regierungsrates und des Verwaltungsgerichts nicht beeinflussen können. Auch wenn sie strafrechtlich nicht relevant sind, bedauert das Volksschulamt die Vorkommnisse und erachtet die notierten Randbegriffe als Fehler. Es handelt sich um einen Einzelfall. Dem betreffenden Mitarbeiter wurde ein Verweis erteilt.

Weitere Auskünfte zu diesem Bundesgerichtsurteil werden nicht erteilt, insbesondere, weil die Beschwerde über die Verweigerung der Bewilligung für den Kindergarten al Huda beim Bundesgericht hängig ist.

(Medienmitteilung der Bildungsdirektion)

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