Test - Ereignis-Info als Medienmitteilung
Medienmitteilung 12.08.2015
Im Kanton Zürich ist es am XX.xx.20XX zu einer YYYYYYYYYY gekommen. Darauf hat die Kantonale Führungsorganisation (KFO) unter operativer Führung der Kantonspolizei Zürich ihren Betrieb aufgenommen.
Der Allgemeine Alarm wird mit einem regelmässig auf- und absteigenden Ton ausgelöst. Das Zeichen dauert bei stationären Sirenen eine Minute und wird nach zwei Minuten Unterbrechung wiederholt. Ausgelöst wird der Allgemeine Alarm, wenn eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist.
Und was ist im Ernstfall zu tun? Grundsätzlich gilt für die Bevölkerung beim Allgemeinen Alarm:
- Radio hören
- Anweisungen der Behörden befolgen
- Nachbarn informieren
Der Wasseralarm kommt ausschliesslich in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen zur Anwendung. Wenn möglich wird die Bevölkerung im Überflutungsbereich zuerst mit dem Allgemeinen Alarm und erst danach mit dem Wasseralarm alarmiert. Dieser besteht aus zwölf tiefen Tönen von je 20 Sekunden Dauer in Abständen von je zehn Sekunden.
Was tun beim Wasseralarm?
- Gefährdetes Gebiet sofort verlassen
- Örtliche Merkblätter beachten und Anweisungen der Behörden befolgen
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.