Der Bildungsrat erlässt den kantonalen Lehrplan zur Berufsmaturität

Die kantonalen Regelungen zur Berufsmaturität werden an die neue Berufsmaturitätsverordnung und den neuen Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität des Bundes angepasst.

Seit Ende 2012 ist auf Bundesebene ein Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität in Kraft. Dieser Rahmenlehrplan bildet die Grundlage für Unterricht und Abschlussprüfungen in den anerkannten Bildungsgängen der Berufsmaturität. Zudem definiert er die erforderlichen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen an der Nahtstelle zu den Fachhochschulen. Bildungsgänge die nach dem 1. Januar 2015 beginnen, basieren auf dem neuen Rahmenlehrplan.

Im Kanton Zürich wurde von den Anbietern eidgenössisch anerkannter Berufsmaturitätsbildungsgänge ein gemeinsamer Lehrplan erarbeitet. Dieser konkretisiert die Vorgaben des Rahmenlehrplans für den Grundlagenbereich, den Schwerpunktbereich und den Ergänzungsbereich. Dabei werden auch die Vorgaben der eidgenössischen Berufsmaturitätsverordnung berücksichtigt.

Im Auftrag des Bildungsrates führte die Bildungsdirektion 2014 eine Vernehmlassung durch. Nun hat der Bildungsrat den Lehrplan erlassen und setzt ihn auf das Schuljahr 2015/2016 in Kraft.

(Medienmitteilung des Bildungsrates)

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