Der Kanton Zürich soll dem Stipendienkonkordat beitreten
Medienmitteilung 29.01.2015
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, ein Gesetz über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) zu erlassen.
Das Stipendienkonkordat schafft die Grundlage dafür, dass Ausbildungsbeiträge an Lehrlinge, Mittelschülerinnen und -schüler, Studierende an Hochschulen und in der höheren Berufsbildung nach den gleichen Grundsätzen erfolgen. 16 Kantone sind dem Konkordat bereits beigetreten. Nun hat der Regierungsrat dem Kantonsrat ein entsprechendes Gesetz für den Beitritt vorgelegt. Mit einem Beitritt verpflichtet sich der Kanton Zürich, die Vorgaben des Stipendienkonkordats einzuhalten. Da diese im Rahmen der aktuellen Stipendienreform berücksichtigt werden, wird ein Beitritt keine Auswirkungen auf das künftige Stipendienrecht nach sich ziehen. Zu den wichtigsten Eckpfeilern des Stipendienkonkordats gehören die Voraussetzungen für die Beitragsberechtigung sowie die Definition des stipendienrechtlichen Wohnsitzes. Diese Vorgaben werden bereits durch das geltende Stipendienrecht erfüllt.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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