Änderung des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule

Neu sollen die Studiengänge für Quereinsteigende gesetzlich verankert und ein konsekutiver Masterstudiengang für Lehrkräfte der Sekundarstufe I eingeführt werden. Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Gesetz über die Pädagogische Hochschule vom 25. Oktober 1999 zu ändern.

Als Massnahme gegen den Lehrermangel an der Volksschule führt die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) seit 2011 Studiengänge für Quereinsteigende durch. Die Ausbildung richtet sich an Personen ab 30 Jahren mit Hochschul-Ausbildung und Lebenserfahrung. Sie erfolgt nach Abschluss eines berufsvorbereitenden Studiums, kombiniert mit einer begleiteten teilzeitlichen Lehrtätigkeit an der Volksschule.

Gesetzliche Verankerung des Ausbildungsgangs

Das Studienangebot, das von Anfang an auf grosses Interesse stiess, wurde bis Ende 2015 befristet. Die Auswertung der ersten Erfahrungen an der PHZH und Rückmeldungen aus der Praxis ergaben eine positive Bilanz dieser Neuerung, die durch eine 2014 durchgeführte externe Evaluation bestätigt wurde. Vor diesem Hintergrund sollen die Ausbildungsgänge neu in das reguläre Ausbildungsangebot der PHZH aufgenommen werden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deshalb jetzt, das Gesetz über die Pädagogische Hochschule (PHG) vom 25. Oktober 1999 entsprechend zu ändern.

Masterstudiengang für Sekundarstufe I

Ferner soll im Gesetz über die Pädagogische Hochschule die Möglichkeit geschaffen werden – als Ergänzung zum durchgängigen Regelstudium Sekundarstufe I –, einen konsekutiven Masterstudiengang Sekundarstufe I anzubieten. Dieser richtet sich an Lehrkräfte mit einem Bachelorabschluss für die Primarstufe oder einem gesamtschweizerisch anerkannten altrechtlichen Lehrdiplom für die Primarstufe sowie an Personen mit einem Bachelorabschluss auf Hochschulstufe in Unterrichtsfächern der Volksschule. Im Hinblick auf die gesamtschweizerische Anerkennung kann eine Lehrbefähigung auf diesem Ausbildungsweg für höchstens drei Fächer erworben werden. Für das durchgängige Regelstudium Sekundarstufe I mit vier Unterrichtsfächern wird die bisherige Regelung beibehalten.

Zu den geplanten Gesetzesänderungen wurde in der zweiten Hälfte 2014 eine Vernehmlassung durchgeführt, in der die neuen Ausbildungsangebote befürwortet wurden. Die zusätzlichen Ausbildungsangebote ergänzen die bestehenden Studiengängen für Lehrkräfte der Volksschule und unterstützen den Kanton Zürich in seinen Bemühungen, dem Lehrermangel entgegenzuwirken.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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