Neu gestaltete Abstimmungszeitung
Medienmitteilung 21.03.2014
Am 18. Mai 2014 wird über zwei kantonale Vorlagen abgestimmt: Über die Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe (Kirchensteuerinitiative)» und über die Volksinitiative «Keine Werbung für alkoholische Getränke auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen im Kanton Zürich». Die Unterlagen zur Abstimmung vom 18. Mai 2014 sind nun erschienen. Die Abstimmungszeitung wurde überarbeitet und neu gestaltet.
Mit der Ausgabe zum 18. Mai 2014 liegt die Erstausgabe der neu gestalteten kantonalen Abstimmungszeitung vor. Nicht nur die Anpassung an das Corporate Design des Kantons Zürich war der Grund für die Überarbeitung, sondern auch die Absicht, die Abstimmungsvorlagen noch verständlicher darzustellen. Mit kürzeren Texten, einer klaren Gliederung und anschaulichen Grafiken werden die Stimmberechtigten sich weiterhin umfassend über die kantonalen Abstimmungsvorlagen informieren können. Neben den Ausführungen des Regierungsrates oder der Geschäftsleitung des Kantonsrates zu den Vorlagen sowie den zur Abstimmung gelangenden Rechtsänderungen werden auch die Stellungnahmen von Initiativ- oder Referendumkomitees sowie die Minderheitsmeinung des Kantonsrates veröffentlicht. Damit verfügen die Stimmberechtigten über die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen und können sich eine eigene Meinung zu den Vorlagen bilden.
Angaben zu den Abstimmungsergebnissen im kantonalen Parlament und zum breiten Informationsangebot auf verschiedenen Kanälen an den Abstimmungssonntagen ergänzen die Erläuterungen zu den Vorlagen.
Mit einer Auflage von 900 000 Exemplaren hat die Abstimmungszeitung einen sehr grossen Adressatenkreis. Das Ziel ist es, alle Stimmberechtigten verständlich und umfassend über Abstimmungsvorlagen zu informieren. Die kantonale Abstimmungszeitung wird daher regelmässig auf Verbesserungsmöglichkeiten hin überprüft.
Die Ausgabe zum 18. Mai 2014 ist im Internet unter www.sk.zh.ch/abstimmungszeitung aufgeschaltet. Die gedruckten Abstimmungszeitungen werden den Stimmberechtigten nach Ostern mit den weiteren Abstimmungsunterlagen wie gewohnt zugeschickt.
(Medienmitteilung der Staatskanzlei)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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