Neues Reglement für Sprachaufenthalte von Mittelschülerinnen und -schülern

Der Bildungsrat hat am 21. November 2011 ein neues Reglement für Sprachaufenthalte von Schülerinnen und Schülern der kantonalen Mittelschulen erlassen.

Die Sprachaufenthalte in der Romandie, die im Rahmen des an den Kantonsschulen Freudenberg und Oerlikon geführten zweisprachigen Maturitätsgangs Deutsch/Französisch absolviert werden, dauern ein Semester oder ein Quartal. Danach kehren die Schülerinnen und Schüler wieder in die angestammte Klasse zurück. Voraussetzung für einen Sprachaufenthalt ist die definitive Promotion im vorletzten Semesterzeugnis vor der Abreise. Dies legt der Bildungsrat in einem neuen Reglement für Sprachaufenthalte von Mittelschülerinnen und -schülern fest. Festgesetzt hat der Bildungsrat zudem, dass während diesen Sprachaufenthalten ein ordentlicher Schulbesuch an einem Gymnasium oder einer vergleichbaren Schule erfolgen muss.

Die anlässlich eines Sprachaufenthalts erzielten Leistungen sind nicht promotionswirksam. Gleiches gilt für die einsemestrigen und einjährigen Auslandaufenthalte ausserhalb von zweisprachigen Maturitätsgängen. Bei diesen Aufenthalten entscheidet der Notendurchschnitt des letzten Semesterzeugnisses vor der Abreise, in welche Klasse die betreffenden Schülerinnen und Schüler zurückkehren.

Das neue Reglement gilt ab 1. Januar 2012.

(Medienmitteilung des Bildungsrats)

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