Aus den Verhandlungen des Universitätsrats
Medienmitteilung 08.03.2011
Der Universitätsrat hat an seiner Sitzung vom 7. März 2011 verschiedene Berufungen vorgenommen.
Berufungen
Der Universitätsrat hat an seiner Sitzung vom 7. März 2011 Prof. Dr. Thomas Schlag, geb. 1965, zum ordentlichen Professor für Praktische Theologie mit Schwerpunkt Religionspädagogik und Kybernetik ernannt. Prof. Schlag studierte Evangelische Theologie an den Universitäten Tübingen und München sowie Politikwissenschaften an der Universität München. 1997 erlangte er die Promotion. Es folgten Tätigkeiten in der Württembergischen Landeskirche sowie Forschungsarbeiten am Institut für Praktische Theologie/Religionspädagogik der Universität Tübingen. Seit September 2005 arbeitet Prof. Schlag als Assistenzprofessor mit «tenure track» für Praktische Theologie an der Theologischen Fakultät der UZH. 2009 habilitierte er sich an der Universität Tübingen.
Prof. Dr. Thomas Krämer, geb. 1964, wurde zum ausserordentlichen Professor ad personam für Forensische Pharmakologie und Toxikologie ernannt. Prof. Krämer studierte an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken Pharmazie und wurde dort 1994 promoviert. In der Folge arbeitete er an der Abteilung Toxikologie der Universität des Saarlandes in Homburg, wo er ab 2004 für die Betreuung des gesamten Bereichs der Forensischen Toxikologie des Instituts für Rechtsmedizin verantwortlich zeichnete. 2005 wurde Prof. Krämer zum ausserplanmässigen Professor an der Universität des Saarlandes ernannt. Seit August 2009 arbeitet er als wissenschaftlicher Abteilungsleiter der Forensischen Chemie/Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin der UZH.
Prof. Schlag und Prof. Krämer treten ihr Ordinariat bzw. Extraordinariat am 1. April 2011 an.
Beförderung
Prof. Dr. Eugen Schönle, geb. 1950, wurde per 1. April 2011 zum ordentlichen Professor ad personam für Pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie befördert. Er ist als ausserordentlicher Professor seit 2005 an der UZH für das gleiche Fachgebiet tätig.
(Medienmitteilung des Universitätsrats)
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