Maturitätsprüfungsreglemente
Medienmitteilung 06.10.2010
Im Schuljahr 2012 werden die Maturitätsprüfungen im Kanton Zürich erstmals vor den Sommerferien abgeschlossen. Die dafür notwendigen Anpassungen an den kantonalen Maturitätsprüfungs- und Promotionsreglementen hat der Bildungsrat an seiner Sitzung vom 30. August 2010 beschlossen. Im Schuljahr vor der Maturität wird zudem neu ein Jahreszeugnis ausgestellt und die Maturaarbeit wird mit einer Maturitätsnote bewertet.
Im Gefolge der Vorverlegung des Semesterbeginns an den Schweizer Hochschulen hat der Bildungsrat im Februar 2008 entschieden, die Maturitätsprüfungen ab 2012 gesamthaft vor die Sommerferien zu legen. Dies hat zur Folge, dass sich das Frühlingssemester des letzten Schuljahres auf rund dreieinhalb Monate verkürzt. Um die Prüfungen für eine aussagekräftige Benotung nicht auf diesen kurzen Zeitraum zusammendrängen zu müssen, hat der Bildungsrat entschieden, dass im Schuljahr vor den Maturitätsprüfungen an Stelle von zwei Semesterzeugnissen nur noch ein Jahreszeugnis ausgestellt wird. Im Sinne einer verlässlichen Standortbestimmung erhalten die Schülerinnen und Schüler jedoch auf Ende des Kalenderjahres eine Zwischenbeurteilung ihrer schulischen Leistungen in Form von nicht promotionswirksamen Fachnoten. Die Einführung der Jahrespromotion stiess in der Vernehmlassung bei den Schulleitungen, Schulkommissionen und in der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen auf breite Zustimmung.
Ebenfalls ab Schuljahr 2011/12 wird aufgrund einer früher erfolgten Änderung des Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) die Maturaarbeit mit einer promotionsrelevanten Note bewertet. Beurteilt werden der Arbeitsprozess, die schriftliche Arbeit und die Präsentation. Die neue Regelung betrifft alle Mittelschülerinnen und -schüler, die im Schuljahr 2008/09 ihre Ausbildung am Gymnasium mit der 3. Klasse des Langgymnasiums respektive mit der 1. Klasse des Kurzgymnasiums begonnen haben. Der neue Prüfungsmodus wirkt sich erstmals im Schuljahr 2011/12 aus. Ausgenommen davon sind die Kunst- und Sport-Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl und das Liceo Artistico an der Kantonsschule Freudenberg, für welche diese Änderungen erst ein Jahr später in Kraft treten.
(Medienmitteilung des Bildungsrats)
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