Die Zustimmung zu HarmoS ändert am Schuleintrittsalter vorläufig nichts
Medienmitteilung 19.12.2008
Der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten bleibt im Schuljahr 2009/10 der 30. April. Die Zustimmung zum HarmoS-Konkordat in der Volksabstimmung vom 30. November 2009 ändert daran nichts.
Die neue Regelung zum Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten tritt erst in Kraft, wenn zehn Kantone das HarmoS-Konkordat ratifiziert haben. Dies ist zurzeit noch nicht der Fall, weshalb die Konkordatsbestimmungen noch nicht gelten. So bleibt auch für das Schuljahr 2009/10 der 30. April der Stichtag für den Kindergarteneintritt.
Auch bleibt die Praxis bestehen, dass Kinder, die bis zum 31. Juli vierjährig werden, auf Gesuch der Eltern vorzeitig in den Kindergarten eintreten können, falls dies aufgrund des Entwicklungsstandes angezeigt ist. Bei Kindern, die für den Kindergarten noch nicht bereit sind, kann eine Rückstellung um ein Jahr von der Schulpflege beschlossen werden.
Die Modalitäten zur Umsetzung von HarmoS beschliesst der Regierungsrat erst, wenn das Konkordat verbindlich ist. Als Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten sieht das Konkordat den 31. Juli vor. Im Kanton Zürich ist geplant, den Stichtag des Eintritts in den Kindergarten während sechs Jahren jeweils um einen halben Monat zu verschieben. Damit kann verhindert werden, dass ein Schülerjahrgang zu gross wird. Dies gäbe Probleme bei der Schulorganisation in den Gemeinden und würde die Kinder elf Jahre später bei der Lehrstellensuche massiv beeinträchtigen, da zu viele Jugendliche sich um die offenen Lehrstellen bewerben müssten.
Zusammen mit dem Kanton Zürich sind zurzeit acht Kantone dem HarmoS-Konkordat beigetreten.
(Medienmitteilung der Bildungsdirektion)
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