Kein Grund zur Korrektur des Abstimmungszeitungsberichts zur Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen»
Medienmitteilung 02.09.2008
Die Lungenliga hat in einem Schreiben an den Regierungsrat gefordert, der Bericht zur Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» in der Abstimmungszeitung müsse korrigiert werden, weil die Initianten falsch interpretiert worden seien. Der Regierungsrat hält dem entgegen, dass sich die Lungenliga mit dieser Eingabe in Widerspruch setzt zu ihren bisherigen Äusserungen. Er sieht keinen Grund für Massnahmen.
Die Lungenliga Zürich hat in einem Schreiben an den Regierungsrat beanstandet, dass in der Abstimmungszeitung zu den Vorlagen vom 28. September 2008 festgehalten werde, der Gegenvorschlag sehe im Unterschied zur Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» vor, dass die Gäste in den sogenannten Fumoirs bedient werden dürfen. Im Gesetzestext der Volksinitiative sei bewusst darauf verzichtet worden, eine Bestimmung darüber, ob diese abgetrennten Räumlichkeiten «bedient oder unbedient» seien, aufzunehmen.
Der Regierungsrat schreibt in seiner Stellungnahme an die Lungenliga, dass der vorgeschlagene Gesetzestext der Initiative zwar tatsächlich offen halte, ob die Fumoirs bedient oder unbedient sein dürfen. Mit Blick auf frühere Äusserungen der Lungenliga in diesem Zusammenhang ist die Beanstandung aber schwer verständlich. Die Sprecherin der Lungenliga, Alexandra Vogel, hat im Tages-Anzeiger unmissverständlich festgehalten, dass die Lungenliga für unbediente Fumoirs eintrete. Die Lungenliga hat immer wieder auf die besondere Bedeutung des Schutzes der Angestellten, die besonders gefährdet seien, hingewiesen. Der Regierungsrat hält in seiner Antwort an die Lungenliga fest, dass sich die Lungenliga mit dieser Eingabe in Widerspruch setzt zu ihren bisherigen Äusserungen.
Die Staatskanzlei hat der Lungenliga zudem am 20. Juni 2008 den vollständigen Text der Abstimmungszeitung vor der Drucklegung zugestellt. Die nun im Brief beanstandeten Passagen hat die Lungenliga damals weder gegenüber der Geschäftsleitung des Kantonsrates noch gegenüber der Staatskanzlei als falsch bezeichnet. Andere Anpassungen, die die Lungenliga wünschte, sind korrekt umgesetzt worden.
Weiter ist zu bedenken, dass auf Bundesebene zurzeit das Differenzbereinigungsverfahren zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat zum Bundesgesetz über Schutz vor Passivrauchen läuft. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird die Frage, ob Fumoirs bedient oder unbedient sein werden, auf Bundesebene entschieden.
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