Neue Krippenrichtlinien

Krippenrichtlinien regeln die wichtigsten Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Kinderkrippe und tragen damit zur Sicherung der Betreuungsqualität bei. Die Bildungsdirektion erlässt per 1. Juli 2008 neue Richtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen.

Die bisherigen Krippenrichtlinien mussten überarbeitet werden, weil die Bildungsdirektion am 4. Juni 2007 eigene Hortrichtlinien erlassen hat. Diese waren vormals in den Krippenrichtlinien enthalten gewesen. Die neuen Richtlinien sind auf kantonales Recht und auf Bundesrecht abgestützt. Sie gelten für Einrichtungen, welche mehr als fünf Betreuungsplätze anbieten und während mindestens fünf halben Tagen oder mindestens 20 Stunden pro Woche geöffnet sind.

Krippenrichtlinien gelten für Einrichtungen, die Kinder bis zum Kindergartenalter aufnehmen; Horte nehmen Kinder ab dem Kindergartenalter auf. Auch mit den neuen Krippenrichtlinien dürfen Krippen weiterhin Kinder im Kindergartenalter aufnehmen.

Neuerdings dürfen Kindergruppen mit 11 Kindern (bisher 10) geführt werden. Dabei ist das Alter der Kinder zu berücksichtigen: Je jünger die Kinder sind, desto kleiner soll die Gruppe sein. Kinder unter 18 Monaten (bisher unter 12 Monaten) beanspruchen 1,5 Plätze. Kindergartenkinder beanspruchen neu 0,5 Plätze (bisher nicht geregelt).

Geregelt ist neu auch, dass die Krippenleitung über ausreichend Kapazität für die betriebliche und fachliche Führung der Krippe verfügen muss. Wenn die Krippenleitung gleichzeitig auch Betreuungsaufgaben übernimmt, ist das dafür erforderliche Pensum zusätzlich zum Leitungspensum festzulegen.

Für neue Kinderkrippen sind die Richtlinien ab 1. Juli 2008 anzuwenden, für bestehende ab der fälligen Erneuerung der Betriebsbewilligung.

(Medienmitteilung der Bildungsdirektion)

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