Ein herzliches Willkommen

Am 1. Januar 2008 werden rund 1600 Kindergärtnerinnen und Kindergärtner zu kantonalen Angestellten. Die Bildungsdirektion heisst die Kindergarten-Lehrpersonen herzlich willkommen. Mit der Kantonalisierung wird der Kindergarten Teil der Volksschule. Entsprechend gelten für den Kindergarten künftig im Grundsatz auch alle Bestimmungen des Volksschulgesetzes. Weil sich der Kanton neu an den Löhnen der Kindergärtnerinnen beteiligt, ändert sich auch das Finanzierungssystem zwischen Kanton und Gemeinden.

Durch die neue Volksschulgesetzgebung wird der Kindergarten zum Teil der Volksschule, und bildet künftig das offizielle Fundament der schulischen Bildung. Grundsätzlich gelten mit der Kantonalisierung künftig alle Regelungen der Volksschule (Volksschulgesetz, Lehrerpersonalverordnung etc.), welche nicht ausdrücklich eine bestimmte Schulstufe betreffen, auch für den Kindergarten. 

Auf den 1. Januar 2008 werden die Anstellungsverhältnisse der Kindergarten-Lehrpersonen auf den Kanton übertragen. Die Kantonalisierung garantiert den Lehrpersonen der Kindergartenstufe einheitliche Anstellungsbedingungen und ein einheitliches Lohnsystem. Mit der Kantonalisierung gehören Kindergartenlehrpersonen neu zum System Volksschule. Damit verbunden sind auch neue Rechte und Pflichten: sie werden beispielsweise Mitglieder der Schulkonferenz, können die Schulprogramme mit gestalten und auch Schulleiterinnen werden. Wie für die anderen Stufen regelt auch ein Lehrplan für den Kindergarten die Stufenziele und Inhalte des Unterrichts. Verschiedene Kindergärten arbeiten nächstes Schuljahr mit einer Erprobungsfassung eines Lehrplans für den Kanton Zürich. Auf das Schuljahr 2009/10 soll er definitiv eingeführt werden. Für die Kinder bedeutet die Kantonalisierung, dass der Kindergarten obligatorisch wird. Ab dem Schuljahr 2008/09 gelten elf statt wie bisher neun Jahre Schulpflicht.

Weil der Kanton sich künftig an der Besoldung der Kindergartenlehrpersonen beteiligt, steigt die Anzahl der Besoldungen, die der Kanton auszurichten und an denen er sich zu beteiligen hat. Das System der finanziellen Beteiligung des Kantons an den Lehrstellen verändert sich mit dem neuen Finanzierungsmodus im Grundsatz nicht. Der Kanton wird den Gemeinden auch künftig aufgrund der Schülerzahlen und der Sozialindizes die nötigen Ressourcen (inklusive Kindergarten) zuweisen. Damit es insgesamt nicht zu einer Mittelverschiebung zwischen Kanton und Gemeinden kommt, wird ein Teil der bisherigen Staatsbeiträge pauschalisiert im Rahmen der Vollzeiteinheiten ausgerichtet.

(Medienmitteilung der Bildungsdirektion)

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