Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und Zürcher Hochschule der Künste werden am 1. August 2007 gegründet

Mit der Inkraftsetzung erster Bestimmungen des neuen Fachhochschulgesetzes und dem Erlass von Übergangsordnungen für die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und die Zürcher Hochschule der Künste hat der Regierungsrat die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Neustrukturierung der Zürcher Fachhochschule geschaffen.

Der Regierungsrat hat nach Ablauf der unbenützten Referendumsfrist erste Bestimmungen des kantonalen Fachhochschulgesetzes rückwirkend auf den 1. Juni 2007 in Kraft gesetzt. Diese bilden die rechtliche Grundlage, um die Zürcher Fachhochschule (ZFH) entsprechend den Vorgaben des Bundes neu zu strukturieren und die bisherigen Hochschulen der ZFH zu drei staatlichen Hochschulen mit eigener Rechtspersönlichkeit zusammenzufassen.

Neben die seit 2002 bestehende Pädagogische Hochschule Zürich treten die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) und die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK). In der ZHAW werden die Zürcher Hochschule Winterthur und die Hochschule Wädenswil (mit dem angegliederten Berufsbildungszentrum), die heute schon staatliche Hochschulen sind, sowie die von privaten Trägerschaften geführten Hochschulen für Angewandte Psychologie Zürich sowie für Soziale Arbeit Zürich zusammengeführt. In der ZHdK schliessen sich die staatliche Hochschule für Gestaltung und Kunst Zürich und die von einem Trägerverein geführte Hochschule Musik und Theater Zürich zusammen.

Übergangsordnungen erlassen

Zur Regelung des Ablaufs und des Verfahrens für die Übernahme der privaten Hochschulen durch den Kanton und die Zusammenführung der Hochschulen in der ZHAW und der ZHdK hat der Regierungsrat gleichzeitig mit der Inkraftsetzung einzelner Bestimmungen des Fachhochschulgesetzes Übergangsordnungen erlassen. Danach ist ein schrittweises Vorgehen vorgesehen, das es ermöglichen soll, die umfangreichen Vorarbeiten für die Umstellung auf die neuen Strukturen neben dem laufenden Betrieb der heutigen Hochschulen auf geeignete Weise abzuwickeln. Nachdem der Fachhochschulrat bereits die designierten Hochschulleitungen bestimmt hat, erfolgt auf Beginn des Studienjahres 2007/08 am 1. August 2007 als weiterer Schritt die Gründung der ZHAW und der ZHdK. Die Studiengänge der Hochschulen, die bereits auf das Bologna-System mit Bachelor- und Masterabschlüssen umgestellt sind, werden ab diesem Zeitpunkt als solche der ZHAW und der ZHdK geführt.

Ab Januar 2008 öffentlichrechtliche Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit

Die finanzielle Übernahme der Hochschulen mit privater Trägerschaft durch den Kanton und die Überführung der Arbeitsverhältnisse des Personals der bisherigen Hochschulen in die ZHAW und ZHdK erfolgen auf 1. Januar 2008. Das Vorgehen ist abgestimmt mit den privaten Trägerschaften, welche der Übernahme und Zusammenführung ihrer Hochschulen in die neuen Strukturen zugestimmt haben. Deren Organe - wie auch die Schulräte der staatlichen Hochschulen - nehmen ihre Aufgaben bis Ende 2007 wahr.

Ab 1. Januar 2008 werden die ZHAW und die ZHdK in allen Bereichen als öffentlichrechtliche Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit eigenem Globalbudget geführt. Die Vorbereitungen dazu werden von den bisherigen Hochschulen in Zusammenarbeit mit den für die ZFH zuständigen Behörden und Stellen in der Verwaltung getroffen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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