Vorgaben für Kinderhorte erlassen
Medienmitteilung 13.06.2007
Die Bildungsdirektion hat Richtlinien über die Bewilligung von Kinderhorten erlassen. Mit der Verpflichtung der Gemeinden im neuen Volksschulgesetz, bei Bedarf weiter gehende Tagesstrukturen anzubieten, hat die schulergänzende Betreuung einen neuen Stellenwert erhalten. Die Richtlinien gewährleisten eine gute Qualität dieser Betreuungsangebote.
Bisher wurden die bereits bestehenden Richtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen (Vorschulbereich) sinngemäss auch auf Horte angewendet. Aufgrund des wachsenden Angebots wurde nun eine eigene Richtlinie für Betreuungsangebote für Kinder im Schulalter erlassen. Sie macht Vorgaben zu Organisation, Finanzierung und Infrastruktur von Kinderhorten und regelt die Ausbildungsanforderungen für die Betreuungspersonen. Sie schafft insbesondere erleichterte Bedingungen für Schulhorte und erlaubt grössere Kindergruppen pro Betreuungsperson als in Kinderkrippen. Die Bestimmungen finden Anwendung, wenn mehr als fünf Kinder während mindestens fünf halben Tagen oder mindestens 20 Stunden pro Woche betreut werden. Für Angebote im kleineren Rahmen (z.B. Mittagstisch) gelten diese Richtlinien als Empfehlung. Die Betreuung vor Schulbeginn ist von den Bestimmungen ausgenommen.
Viele Gemeinden sehen heute in der familienergänzenden Betreuung einen Standortvorteil. Zusammen mit den gesetzlichen Auflagen des Volksschulgesetzes und der Anstossfinanzierung durch den Bund führt dies zu einem stetig wachsenden Angebot an Betreuungsplätzen. Die Hortrichtlinien gelten ab dem 1. Juli 2007. Bestehende Bewilligungen behalten ihre Gültigkeit. Die mit der Hortrichtlinie geschaffenen klaren Rahmenbedingungen erleichtern den Aufbau von Tagesstrukturen und leisten einen Beitrag an eine qualitativ hochstehende Betreuung.
Die neue Richtlinie kann von der Homepage des Volksschulamtes heruntergeladen werden unter www.vsa.zh.ch.
(Medienmitteilung der Bildungsdirektion)
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