Rekursentscheid betreffend Zuteilungspraxis der Stadt Winterthur an die Michaelschule

Die Bildungsdirektion hat das Anliegen von Eltern eines behinderten Kindes unterstützt, welche für ihr Kind den Besuch einer weltanschaulich neutralen Schule forderten. Sie hat damit einen Rekurs der Stadt Winterthur abgewiesen, welche das Kind der anthroposophisch ausgerichteten Michaelschule zugeteilt hatte.

Im März letzten Jahres verlangten die Eltern eines Kindes mit Down-Syndrom, ihr Kind sei nicht der Michaelschule in Winterthur, dem einzigen Grundschulangebot der Stadt Winterthur für geistig behinderte Kinder zuzuteilen, sondern einer anderen Heilpädagogischen Schule. Obwohl die Eltern die Qualität der Michaelschule nicht in Frage stellten, lehnten sie eine Schulung an der Michaelschule wegen deren anthroposophischen Ausrichtung ab. Die Stadt Winterthur lehnte das Gesuch der Eltern ab und teilte das Kind der Michaelschule zu. Der Entscheid der Bezirksschulpflege, der zugunsten der betroffenen Eltern ausgefallen war, wurde von der Stadt Winterthur mit Rekurs an die Bildungsdirektion des Kantons Zürich weitergezogen.

Gestützt auf ein externes Gutachten hat die Bildungsdirektion mit Entscheid vom 10. Januar 2007 den Rekurs der Stadt Winterthur abgewiesen. Sie kam zum Schluss, die Zuteilungspraxis der Stadt Winterthur, die eine Zuteilung aller geistig behinderten Kinder an die anthroposophisch ausgerichtete Michaelschule vorsieht, verstosse gegen die in der Bundesverfassung verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie das Gleichheitsgebot.

(Medienmitteilung der Bildungsdirektion)

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