Bauten und Anlagen der Linth müssen umfassend saniert werden - Kantone übernehmen das Linthwerk

Im September 2002 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons St.Gallen dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das Linthwerk (Linthkonkordat) mit klarem Mehr zugestimmt. Nachdem die Kantone Glarus, Schwyz und Zürich bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugestimmt haben, ist der Weg frei für die konkrete Umsetzung des Linthkonkordats. Nebst der Reorganisation der Linthkommission steht das Projekt «Hochwasserschutz Linth 2000» im Zentrum der Tätigkeit der künftigen interkantonalen Linthkommission. Über das Hochwasserschutzkonzept Linth 2000 liegt nun eine Informationsbroschüre vor.

Bis heute ist das Linthwerk als eidgenössisches Unternehmen nach Bundesrecht geführt und organisiert. Die eidgenössische Linthkommission - bestehend aus je einem Mitglied der betroffenen Kantone St.Gallen, Glarus, Schwyz und Zürich sowie einem Vertreter des Bundes - übt die Oberaufsicht über das Linthwerk aus, technisch unterstützt vom Linthingenieur. Die eidgenössische Kommission sorgt bis heute für die Erhaltung und Vervollständigung des Werkes und verwaltet das Vermögen des Unternehmens.

Gemäss Bundesgesetz über den Wasserbau ist dies aber künftig eine kantonale Aufgabe. Anders als zu Beginn des 19. Jahrhunderts sind die Kantone heute auch in der Lage, diese wasserbaulichen Aufgaben zu erfüllen. Aus Gründen der konsequenten Durchsetzung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wird nun das Linthwerk und damit nicht nur der Unterhalt, sondern auch die anstehende Sanierung der Linth in die Verantwortung der betroffenen Kantone überführt und das eidgenössische Linthwerk aufgelöst. Der Bund wird auch künftig noch die gesetzlich vorgesehenen Beiträge leisten, die Restkosten sind allerdings von den Kantonen an der Linth zu tragen. Das von den vier beteiligten Kantonen beschlossene Linthkonkordat bildet die Rechtsgrundlage für die künftige Zusammenarbeit und regelt die Zuständigkeiten, die Organisation und die Finanzierung.

2003 ist Übergangsjahr

Die Inkraftsetzung des Linthkonkordats ist auf den 1. Januar 2004 vorgesehen. Das Jahr 2003 kann somit als Übergangsjahr genutzt werden, während dem die heutige eidgenössische Linthkommission zusammen mit der künftigen interkantonalen Linthkommission die Vorbereitungen und Beschlüsse für einen reibungslosen Übergang der Geschäfte vornehmen kann. Eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des langjährigen Präsidenten der eidgenössischen Linthkommission, alt Ständerat Kaspar Rhyner, ist mit der Vorbereitung der entsprechenden Geschäfte betraut.

Interkantonale Linthkommission ab 2004

Ab 2004 sieht das Linthkonkordat als neue Trägerschaft eine interkantonale öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Sitz in Uznach SG vor. Leitungsorgan wird die neue Linthkommission, bestehend aus zwei Vertretern des Kantons St.Gallen und je einem Mitglied der Kantone Glarus, Schwyz und Zürich sein. Der Bund wird in diesem Gremium nur noch in beratender Funktion vertreten sein.

Kanton St.Gallen:
Willi Haag, Regierungsrat (Präsident)

Markus Schwizer,
Gemeindepräsident Kaltbrunn

Kanton Glarus:
Pankraz Freitag, Regierungsrat

Kanton Schwyz:
Werner Inderbitzin, Regierungsrat

Kanton Zürich:
Dr. Jürg Suter, Vorsteher des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich

Bund:
Andreas Götz, Vizedirektor des Bundesamtes für Wasser und Geologie (BWG) (beratend)


Neuer Präsident der interkantonalen Linthkommission ist der Vorsteher des Baudepartementes des Kantons St.Gallen, Regierungsrat Willi Haag. Mit der Geschäftsführung ist künftig der bisherige Linthingenieur a.i., Markus Jud vom Bauingenieurbüro P. Meier & Partner AG, Lachen, betraut.

Projekt «Hochwasserschutz Linth 2000»

Das bald 200 Jahre alte Linthwerk hat dank gutem Unterhalt und weitsichtigem Ausbau seinen Zweck, den Hochwasserschutz in der Linthebene sicherzustellen, bis heute zuverlässig erfüllt. Die Bauten und Anlagen erfordern heute jedoch eine umfassende Sanierung. Diese Sanierung muss nicht nur wegen dem altersbedingten Zustand der Anlagen angegangen werden. Auch die Schutzansprüche an das Linthwerk sind aufgrund der gestiegenen - und erst durch das Linthwerk möglich gewordenen - Nutzung der Linthebene heute bedeutend grösser als zu Zeiten Hans Konrad Eschers. Dabei müssen insbesondere auch aus ökologischer Sicht die heute geltenden Anforderungen mitberücksichtigt werden.

Bereits 1998 hat darum die eidgenössische Linthkommission die Überprüfung des Hochwasserschutzes an der Linth eingeleitet. Unter Einbezug von Fachspezialisten, der Verwaltungsstellen von Bund und Kantonen, der betroffenen Gemeinden, des Landwirtschaftsforums Linth und des Linthrats sind nun mögliche Schutzvarianten mit den damit verbundenen Folgen in wasserbaulicher, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht erarbeitet und in ein entsprechendes Massnahmenkonzept umgesetzt worden.

Gesamtkosten von rund 80 Mio. Franken

Für die Umsetzung des Massnahmenkonzeptes zur Sanierung und Erneuerung des Linthwerks ist ein Realisierungszeitraum von rund 10 bis 15 Jahren vorgesehen. Nach heutigem Wissensstand muss dabei insbesondere unter Berücksichtigung der ökologischen Anliegen mit Gesamtkosten von rund 80 Mio. Franken gerechnet werden. Nach Abzug der zu erwartenden Bundesbeiträge von rund 30 Mio. Franken verbleiben den Linthkantonen damit gesamthaft Kosten von rund 50 Mio. Franken. Gemäss Linthkonkordat entfallen davon 50 Prozent auf den Kanton St.Gallen, 25 Prozent auf den Kanton Glarus, 15 Prozent auf den Kanton Schwyz und 10 Prozent auf den Kanton Zürich. Damit muss im finanziell am meisten betroffenen Kanton St.Gallen – je nach Realisierungsdauer – mit einer jährlichen Belastung von rund 2 Mio. Franken gerechnet werden.

Arbeitsvergabe diesen Sommer

Derzeit läuft die öffentliche Ausschreibung der Planerarbeiten für das Vor-, Bau- und Auflageprojekt sowie für den Umweltverträglichkeitsbericht. Diese Arbeiten bilden die Voraussetzung für eine entsprechende Baubewilligung. Die Ausschreibung erfolgt nach dem GATT/WTO-Übereinkommen im zweistufigen Präqualifikationsverfahren. Die bereits ausgewählten sechs Planerteams haben zwischenzeitlich die detaillierten Submissions-unterlagen zur konkreten Offertstellung zugestellt erhalten. Die Arbeitsvergabe ist für den Sommer 2003 vorgesehen.

Parallel dazu werden mit einer detaillierten landwirtschaftlichen Vorplanung im Gebiet beidseits des Linthkanals im Abschnitt Hänggelgiessen–Grynau die landwirtschaftlichen Strukturen und Bedürfnisse erhoben, zudem werden die Auswirkungen des Projekts auf die Landwirtschaft abgeschätzt. Diese Planung bildet die Grundlage für einen für die Landwirtschaft sozial-verträglichen Landerwerb.

Zusammen mit dem Kanton Glarus werden mit einer Zusatzstudie zum Geschiebeverhalten der Glarner Linth und des Escherkanals zusätzliche Erkenntnisse als verlässliche Grundlage für die vorgesehenen Gerinneaufweitungen an der Linth erarbeitet.

Übergeordnete Planung

Bei der Erarbeitung des Hochwasserschutzkonzeptes Linth 2000 sind verschiedene Defizite in der Linthebene (v.a. Ökologie und Landwirtschaft) festgestellt und diskutiert worden. Das Linthwerk und die Anrainerkantone prüfen daher derzeit die Machbarkeit einer Verbesserung der Gesamsituation in der Linthebene (Ökologie, Landwirtschaft, Wirtschaft, Freizeitnutzung usw.). Gedacht wird dabei an ein kantonsübergreifendes Entwicklungskonzept für die Linthebene. Diese konzeptionelle Planung soll parallel zu den weiteren Arbeiten am Projekt «Hochwasserschutz Linth 2000» durchgeführt werden.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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