Abstimmungszeitung-Plagiat hat Urheberrecht verletzt

Die im Januar dieses Jahres in den Bezirken Pfäffikon und Bülach verteilte Publikation «Mitbestimmen» hat mit der Nachahmung des offiziellen Layouts der Abstimmungszeitung des Kantons Zürich das Urheberrecht verletzt. Dies ergaben die rechtlichen Abklärungen durch die Staatskanzlei.

Der Regierungsrat hat anfangs Jahr die Staatskanzlei beauftragt, rechtliche Schritte abzuklären gegen die «Bürgerinitiative für solidarische Fluglärmverteilung», die mit einer Nachahmung der Abstimmungzeitung die Haushaltungen zweier Bezirke belieferte. Die Staatskanzlei liess sich durch einen externen juristischen Spezialisten beraten, der zum Schluss gekommen ist, dass die Aufmachung der Publikation «Mitbestimmen» das Urheberrecht des Kantons Zürich an der grafischen Gestaltung und am Layout der Abstimmungszeitung verletzt. Zwar ist der Inhalt der Abstimmungszeitung urheberrechtlich nicht geschützt, weil es sich um einen Bericht einer Behörde handelt. Die grafische Gestaltung der Abstimmungszeitung steht dagegen unter Urheberrechtsschutz.

Aufgrund dieser Ausgangslage könnte der Kanton Zürich gerichtlich gegen die Urheberrechtsverletzung vorgehen. Der Regierungsrat beschloss, zurzeit darauf zu verzichten, wird sich aber bei einer allfälligen erneuten Verletzung rechtliche Schritte vorbehalten. Dem Regierungsrat geht es darum, Missbrauch zu verhüten, da mit der gesuchten Ähnlichkeit Verwirrung um die offizielle Behördeninformation geschaffen wird.

(Medienmitteilung der Staatskanzlei)

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