Energiedirektoren der Nordostschweiz mit Axpo-Aufbau auf der Zielgeraden

Im Hinblick auf die Strommarktliberalisierung haben sich die Energiedirektoren der Kantone Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich an einer gemeinsamen Medienorientierung in Zürich mit Nachdruck für den Aufbau der Axpo-Gruppe ausgesprochen: Unter dem Dach der Axpo Holding wollen sie die Kantonswerke AEW Energie AG (Aargau), Elektrizitätswerke des Kantons Schaffhausen (EKS), Elektrizitätswerke des Kantons Thurgau (EKT), Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) und St.-Gallisch-Appenzellische Kantonswerke (SAK) mit den Nordostschweizerischen Kraftwerken (NOK) zu einem wettbewerbsfähigen und innovativen Schweizer Energieunternehmen zusammenschliessen.

Dies ist für die seit Jahrzehnten erfolgreich zusammenarbeitenden Partner der richtige Weg, um auch künftig - im geöffneten Elektrizitätsmarkt - die günstige und sichere Stromversorgung zu gewährleisten, die öffentlichen Interessen im Strombereich zu wahren, das in den Kantonswerken und den NOK investierte Volksvermögen in Milliardenhöhe zu sichern und gute Voraussetzungen für die langfristige Erhaltung der Arbeitsplätze in den Kantonswerken und den NOK zu schaffen.

Der Zusammenschluss der fünf Kantonswerke AEW, EKS, EKT, EKZ und SAK mit den NOK ist gemäss den Darlegungen der zuständigen Energiedirektoren auf gutem Wege: Seit über einem Jahr sind die sechs Partner mit der gemeinsamen Handels- und Verkaufsgesellschaft Axpo am Markt erfolgreich tätig. Im Rahmen des bestehenden NOK-Gründungsvertrags ist Mitte März 2001 als zweiter Schritt die Dachgesellschaft Axpo Holding gegründet worden. Sie umfasst die bisherigen NOK sowie die Axpo Handels- und Verkaufsgesellschaft. Als dritter und entscheidender Schritt steht nun die Integration der fünf Kantonswerke in die Axpo Holding und damit die eigentliche Gründung der Axpo-Gruppe (Zusammenführung der Kantonswerke und der NOK) an. Im vierten Schritt wird die Axpo Holding ihre definitive Struktur erhalten und so als starke schweizerische Unternehmensgruppe im Strommarkt agieren.

In einzelnen Kantonen - insbesondere im Kanton Zürich mit der Volksabstimmung vom 10. Juni 2001 und im Kanton Aargau mit der parlamentarischen Beratung der Thematik - stehen vor der Realisierung von Schritt 3 noch anspruchsvolle politische Prozesse an. Zudem hat der Grosse Rat im Kanton Schaffhausen die Regierung mit einem Postulat verpflichtet, den eingeschlagenen Weg in die Axpo Gruppe nochmals zu überprüfen. Für den Entscheid über den zu verfolgenden Weg ist gemäss Gesetz der Regierungsrat allerdings allein zuständig. Trotz dieser noch laufenden politischen Prozesse ist es für die Energiedirektoren der Nordostschweiz klar, dass sie den grössten Teil der Wegstrecke zur Axpo Holding erfolgversprechend zurückgelegt haben, und sie sich auf der Zielgeraden befinden. Nun wollen sie im politisch wichtigen Endspurt nochmals eine besondere Kraftanstrengung vollbringen und damit die Verantwortung für ihre Kantonswerke, die kantonalen Beteiligungen an den NOK und die sichere Stromversorgung in der Nordostschweiz wahrnehmen.

Sie tun dies nicht jeder für sich allein, sondern interkantonal solidarisch: Im geöffneten Strommarkt werden sich nur jene Stromversorgungsunternehmen behaupten, die über eine angemessene Unternehmensgrösse verfügen. Die im Vergleich kleinen und stark auf die Stromverteilung ausgerichteten Kantonswerke müssen deshalb wachsen; und die NOK - als praktisch reiner Stromproduzent - müssen über die Verteilwerke einen möglichst direkten Zugang zu den Gemeindewerken beziehungsweise den Stromkonsumentinnen und -konsumenten erhalten. Der Zusammenschluss der heutigen Partner Kantonswerke und NOK ist deshalb der richtige Weg in die Zukunft: Auf der Basis des NOK-Gründungsvertrags arbeiten die Kantonswerke und die NOK seit Jahrzehnten erfolgreich zusammen und stellen die einwandfreie Stromversorgung der Nordostschweiz sicher. Um dies auch weiterhin, das heisst im geöffneten Strommarkt, zu gewährleisten, organisieren und strukturieren sich die Partner neu. Aus sechs Werken wird ein starker Verbund unter einheitlicher Führung und mit klar definierten Geschäftsfeldern. Das derart marktgerecht ausgestaltete Energieunternehmen Axpo Holding wird von der Stromproduktion, über den Handel bis zum Verkauf alles aus einer Hand anbieten. Die bisherigen Partner AEW, EKS, EKT, EKZ, SAK und NOK werden so auch in Zukunft den Service public beziehungsweise die sichere Stromversorgung gewährleisten. Und dies - in den entsprechenden Regionen - in enger und partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Gemeindewerken.

Damit sind die Voraussetzungen dafür gegeben, dass alle Konsumentinnen und Konsumenten der Nordostschweiz - von den Privathaushalten, über die Klein- und Mittelbetriebe bis zu den Grosskunden - auch im geöffneten Markt sicher mit Strom versorgt werden, und das zu attraktiven Preisen. Als Aktionäre der Axpo Holding behalten die beteiligten Kantone zudem ihren Einfluss in der Stromversorgung: Sie nehmen die öffentlichen Interessen wahr, ermöglichen einen weiterhin einwandfreien Service public und gewährleisten - ganz besonders im Netzbereich - eine zuverlässige und gerechte Versorgung. Dabei sind die Kantone übereingekommen, in einem Aktionärsbindungsvertrag zu verankern, dass an der Axpo Holding während mindestens zehn Jahren eine Schweizer Mehrheit der öffentlichen Hand gesichert wird. Im Weiteren werden mit der Axpo Holding die Weichen so gestellt, dass das in den Kantonswerken und in den NOK enthaltene Volksvermögen in Milliardenhöhe auch im geöffneten Strommarkt erhalten und vermehrt werden kann. Zudem können gute Voraussetzungen für die langfristige Erhaltung der heute in den Werken vorhandenen Arbeitsplätze geschaffen werden.

Die Regierungen der beteiligten Kantone stehen klar hinter dem Axpo-Konzept. Die Kantonswerke und die NOK in eine grosse, zukunftsträchtige schweizerische Energie-Holding einzubringen, öffnet den Weg in die Zukunft. Dafür machen sich die Energiedirektoren der Nordostschweiz stark.

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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