Volksinitiative zur Einhausung der Autobahn in Schwamendingen zur Ablehnung empfohlen

Mit einer am 4. März 1999 eingereichten Volksinitiative wird die Einhausung der Autobahn in Schwamendingen verlangt. Der Regierungsrat begründet in seinem Bericht an den Kantonsrat seine ablehnende Stellungnahme. Das Vorprojekt für die verlangte Einhausung zeigt, dass eine solche Lärmschutzmassnahme technisch zwar machbar, konstruktiv jedoch sehr heikel ist. Zudem ist das Projekt mit Kosten von 90 Mio. Franken zu teuer und städtebaulich unbefriedigend.

Der Abschnitt Schöneichtunnel-Verkehrsdreieck Aubrugg der SN 1.4.4 ist Teilstück einer stark belasteten Stadtautobahn, die durch Wohngebiete führt. Die heutige Belastung beträgt täglich rund 100`000 Fahrzeuge. Bereits bei der Inbetriebnahme 1980 wurde der Abschnitt mit umfangreichen Lärmschutzmassnahmen versehen. Die Lärmschutzwände sind heute jedoch auf weiten Strecken in einem sanierungsbedürftigen Zustand und wurden zudem nach den damals gültigen Richtlinien berechnet. Dies genügt den heutigen Anforderungen der Lärmschutzverordnung nicht mehr. In enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Stadt Zürich, des kantonalen Tiefbauamtes und des Bundesamtes für Strassen wurde 1997/1998 mit dem sogenannten «Auflageprojekt 98» eine Lösung erarbeitet, die räumlich günstige und verkehrstechnisch richtige Voraussetzungen dafür bietet, dass sie in einem späteren Schritt auch zu einer Überdeckung weiterentwickelt werden könnte. Das «Auflageprojekt 98» sieht konventionelle Lärmschutzwände mit einer maximalen Höhe von drei Metern vor. Die Schallschutzmassnahmen sollen durch ein Grünkonzept, landschaftsarchitektonische Massnahmen und verbesserte Wegverbindungen für Fussgängerinnen und Fussgänger ergänzt werden. Bei diesem Projekt müssen allerdings bei lärmbelasteten Räumen mit Alarmwertüberschreitungen Schallschutzfenster eingebaut werden. Zudem geht das Projekt von einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf diesem Streckenabschnitt aus.

In Kenntnis des «Auflageprojekts 98» verlangt nun die Initiative weitergehende Massnahmen. In einem Vorprojekt wurde die Einhausung und als Variante dazu eine teilweise Einhausung mit Absenkung eines Strassenabschnitts geprüft. Ein Vergleich der beiden Vorprojektvarianten mit dem «Auflageprojekt 98» führte zur Empfehlung des Regierungsrates an den Kantonsrat, die Volksinitiative abzulehnen. Noch nirgends, auch nicht im Ausland, bestehen gesicherte Erfahrungen mit einem dermassen gross dimensionierten Bauwerk mit den vorgesehenen Baumaterialien («Glastreibhaus» von gegen 900 Metern Länge, 6 Metern Höhe und 27 Metern Breite). Hinzu kommt, dass die Unterhaltskosten und die mögliche Nutzungsdauer schwierig zu beurteilen sind. Die als Lärmschutz zwar sehr wirksame Massnahme ist städtebaulich ein äusserst einschneidender Eingriff in das Ortsbild von Schwamendingen. Selbst wenn dieser Nachteil im Eintausch mit der dafür stark reduzierten Lärmbelastung in Kauf genommen werden sollte, ist jedoch entscheidend, dass das Projekt mit Kosten von rund 90 Mio. Franken für den Kanton allein nicht finanzierbar ist. Ohne die bereits verweigerte Kostenbeteiligung des Bundes an den Mehrkosten müsste der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Kreditantrag von 67 Mio. ranken für den die gebundenen Kosten von 23 Mio. Franken überschiessenden Teil stellen. Dies kann angesichts der hohen Verschuldung des Strassenfonds nicht verantwortet werden.

Die Variante mit Teileinhausung und Absenkung ist zwar städtebaulich besser verträglich als das von der Volksinitiative verlangte Projekt und von der Lärmschutzwirksamkeit her dem Einhausungsprojekt ebenbürtig, mit Erstellungskosten von rund 230 Mio. Franken ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis jedoch derart ungünstig, dass die Variante als unverhältnismässig abzulehnen ist.

Als realistische Variante bleibt somit das «Auflageprojekt 98» mit herkömmlichen Lärmschutzwänden übrig. Zwar befriedigt auch dieses Projekt nicht völlig, da es keinen vollständigen Lärmschutz bieten kann, hingegen bringt es eine Verbesserung der Wohnumfeldsituation, ist städtebaulich verträglich, finanziell tragbar und innert nützlicher Frist realisierbar. Aufgrund dieser Umstände beantragt der Regierungsrat, die Volksinitiative zur Einhausung der Autobahn Schwamendingen abzulehnen. Stattdessen soll, wie geplant - und wofür ohnehin eine Verpflichtung besteht -, das «Auflageprojekt 98» realisiert werden. Mit diesem Projekt wird die Sanierungspflicht des Strasseneigentümers nach der Lärmschutzverordnung erfüllt. Die dafür erforderlichen; Erstellungskosten sind gebundene Ausgaben. Diese Kosten sind zudem nach dem bereits dargestellten Schlüssel für städtische Nationalstrassen bundesbeitragsberechtigt.

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