Erschliessung von Veloabstellanlagen

Details

Kapitel
2 Planung und Umsetzung
Unterkapitel
2.7 Erschliessung

Allgemeine Anforderungen

Der Weg zur Veloabstellanlage sollte folgende Eigenschaften haben:

  • leicht erkennbar
  • komfortabel erreichbar
  • gut beleuchtet und verkehrssicher
  • maximal zwei Türen als Zugangshindernis aufweisen

Gänge und Fahrgassen

Die Breiten richten sich grundsätzlich nach den Datenblättern und den Herstellerangaben des gewählten Parkiersystems. Für Gänge und Fahrgassen gelten die folgenden Minimalmasse und Kurvenradien:

  • Fahrgassen zwischen Veloabstellplätzen: 2.00 m
  • befahrbare Gänge: 3.00 m
  • fahrbare Kurve (in Gängen): Innenradius min. 4.00 m
  • Gänge zum Schieben von Velos:
    • mit Gegenverkehr: 2.00 m
    • ohne Begegnungen: 1.50 m

Podeste

Für eine sichere und komfortable Nutzung von Türen, Rampen und Schieberampen sind ausreichend dimensionierte, ebene Podeste erforderlich. Die folgenden Masse für Podeste ermöglichen ein einfaches Manövrieren und verbessern die Zugänglichkeit.

  • zwischen Tür und Rampe: min. 2.5 m lang und 1.4 m breit
  • bei Schieberampen, nach 2.5 m Höhendifferenz: 1.5 m lang
  • bei Richtungswechsel ≥ 90° auf fahrbaren Rampen: 4.0 x 6.0 m grosses Podest anstelle Kurve

Türen

Türen müssen folgende Eigenschaften besitzen, um eine einfache Nutzung und ausreichende Durchfahrtsbreite zu gewährleisten.

  • lichte Breite: min. 1.05 m, ideal 1.20 m.
  • lichte Höhe: min. 2.05 m.
  • keine Schwellen
  • geeigneter Öffnungsmechanismus: selbstschliessende, motorisierte Türe mit Schlüsselschalter oder kontaktlosem Schliesssystem
  • ungeeigneter Öffnungsmechanismus: Flügeltüren

Rampen

Fahrbare Rampen

Rampen müssen folgende Anforderungen erfüllen.

  • empfohlene Längsneigung: 6%
  • maximale Längsneigung: 10% für offene Rampen, 12% für gedeckte Rampen
  • lichte Breite, Richtungswechsel: siehe Gänge und Fahrgasse sowie Podeste

Schieberampen

Flache Schieberampen weisen bis zu 18% Längsneigung auf und werden ähnlich wie fahrbare Rampen ausgestaltet, die lichte Breite kann allerdings auf 1.20 m reduziert werden. Steile Schieberampen dürfen bis zu 28° bzw. 53% Längsneigung aufweisen und verfügen über Treppenstufen mit seitlichen Rampen oder Rinnen für die Velos.
Für eine praktische und sichere Nutzung müssen steile Schieberampen bestimmte Anforderungen an Neigung, Breite und Gestaltung erfüllen.

  • lichte Breite: min. 1.20 m.
  • seitliche Rampen: min. 35 cm breit
  • seitliche Schieberinnen, auf beiden Seiten der Treppenstufen: min. 7 cm breit und 35 cm vom Rand entfernt
  • mittige Schieberampen mit Treppenstufen beidseitig der Rampe, bei Schieberampen mit lichter Breite ≥ 2.00 m: 90 cm

Es ist zu beachten, dass Personen mit zu wenig Kraft und/oder einem schweren oder unhandlichen Velo (Spezialvelos, teilweise E-Bikes) steile Schieberampen nicht im erforderlichen Ausmass benutzen können.

Garagenrampen

Garagenrampen können zur Erschliessung von Veloabstellanlagen in Untergeschossen mitverwendet werden. Dabei ist der Verkehrssicherheit höchste Beachtung zu schenken.
Falls der Veloverkehr nicht zuverlässig von den Detektoren erfasst wird (z. B. Carbonvelos auf Induktionsschleifen), müssen Drucktaster installiert werden. Auf Velos kann kein kabelloser Transponder zum Öffnen des Garagentors montiert werden, für den Veloverkehr braucht es deshalb Schlüsselschalter.

Velos, die eine Rampe aufwärts nutzen, benötigen entweder eine maximal 12% geneigte Fahrbahn oder müssen geschoben werden. In diesem Fall ist entweder ein 1.20 m breites Schrammbord erforderlich, oder die Velos können mit einer verlängerten Grünphase auf der Fahrbahn hochgeschoben werden. Abwärts sind keine zusätzlichen Massnahmen erforderlich.

Ausnahmen

Lifte

Lifte können zur Erschliessung von Veloabstellanlagen verwendet werden. Dafür weist die Liftkabine mindestens eine Länge von 2.10 m und eine Breite von 1.20 m auf und besitzt eine minimale lichte Breite der Türe von 1.05 m, ideal 1.20 m.
Aus Kapazitätsgründen eignen sich Lifte nicht für grosse Abstellanlagen. Ausserdem ist eine Rückfallebene für den Fall eines Liftdefekts empfehlenswert.

Treppen

Treppen sind keine geeignete Erschliessung von Veloabstellanlagen.
 

Kontakt

Amt für Mobilität – Fachstelle Veloverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 54 30

E-Mail

velo@vd.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kommunikation Amt für Mobilität

Adresse
Neumühlequai 10
8090 Zürich
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Telefon
+41 43 257 60 25

Leiter Kommunikation: Manuel Fuchs

E-Mail
kommunikation.afm@vd.zh.ch