Flächenbedarf und Kosten von Veloabstellanlagen abschätzen

Eine frühzeitige Abschätzung von Flächenbedarf und Kosten stellt sicher, dass die verfügbaren Flächen effizient genutzt und die finanziellen Aufwendungen optimiert werden.

Details

Kapitel
1 Wissen zur Veloparkierung
Unterkapitel
1.4 Abschätzung Flächenbedarf und Kosten

Flächenbedarf für Veloabstellanlagen

Der Flächenbedarf einer Veloabstellanlage wird durch die Anzahl Veloabstellplätze, das gewählte Parkiersystem, die Grösse der abgestellten Velos und den erforderlichen Verkehrsraum bestimmt. Doppelstockparker sind nur bei einer Mindestraumhöhe von 2.75 m einsetzbar.

Für eine erste Abschätzung des Flächenbedarfs wird die unten aufgeführte Flächenangabe pro abgestelltes Velo mit der Anzahl der geplanten Velos multipliziert. Der Verkehrsraum entspricht mindestens nochmals der gesamten Fläche der Veloabstellanlage, sodass sich der abgeschätzte Flächenbedarf aus der doppelten Abstellfläche ergibt.

  • Standardvelo ohne Höhenversatz: 1.40 m² (2.00 m × 0.70 m)
  • Standardvelo mit Höhenversatz: 1.00 m² (2.00 m × 0.50 m)
  • Standardvelo Doppelstockparker: 0.50 m² (2.00 m × 0.50 m / 2)
  • Spezialvelo: 1.50 bis 3.60 m² (1.00 × 1.50 m bis 1.20 × 3.00 m, Mittelwert 2.50 m2)

Kosten für Bau

Die Kosten einer Veloabstellanlage (ohne Erschliessung) variieren je nach Parkiersystem und Ausstattung. Für eine erste Schätzung der Baukosten können die Richtwerte pro Veloabstellplatz mit der Anzahl der erforderlichen Veloabstellplätze multipliziert werden.

  • Ungedeckter Veloabstellplatz: CHF 300 – 500 pro Platz
  • Gedeckter Veloabstellplatz: CHF 1'000 – 2'000 pro Platz
  • Abschliessbare Anlagen: CHF 3'000 – 10'000 pro Platz

Kostenpflichtige Veloabstellplätze

Sowohl bei privaten wie auch öffentlichen Veloabstellplätzen kann eine Kostenpflicht zur besseren Verwaltung und effizienteren Nutzung beitragen. In bestimmten Fällen kann es deshalb sinnvoll sein, Veloabstellplätze kostenpflichtig zu machen. Dies betrifft vor allem abschliessbare oder überwachte Anlagen, die zusätzlichen Schutz vor Diebstahl und Vandalismus bieten.

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Kommunikation Amt für Mobilität

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8090 Zürich
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