Schlüsselbegriffe zum Thema Veloparkierung
Dieser Abschnitt definiert Schlüsselbegriffe. Das Ziel ist, ein einheitliches Verständnis der Terminologie zu schaffen.
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Details
Parkierung
Veloabstellplatz (VAP)
Eine bezeichnete Fläche oder Einrichtung zum Parkieren eines Velos.
Veloabstellanlage
Abschliessbare oder offene Anlage im Innen- oder Aussenraum zum Parkieren von Velos. Sie umfasst Abstellplätze, Fahrgassen und allfällige Rampen, aber nicht die Zufahrten resp. die Erschliessung.
Verkehrsraum (bei Veloabstellanlagen)
Er umfasst die notwendige Fläche für das Manövrieren, Ein- und Ausparken sowie den Zugang zu den Veloabstellplätzen.
Velostation
Bewachte oder unbewachte, oft gebührenpflichtige Veloparkierungsanlage an zentralen Lagen (Bahnhöfen etc.) mit erweiterten Dienstleistungen (z. B. Schliessfächer, Reparaturservice).
Parkiersystem
Vorrichtung zur geordneten Veloparkierung, z. B. Anlehnbügel oder Doppelstockparker.
Mobiles Parkiersystem
Flexible Parkiersysteme, die keine Verankerung im Boden benötigen und leicht errichtet sowie abgebaut werden können, z. B. für Veranstaltungen.
Erschliessung
Bezeichnet den Weg bis zur Veloabstellanlage (inklusive Verkehrsraum).
Fahrzeuge
Standardvelo
Gängige Velomodelle mit üblichen Abmessungen (z. B. Alltags-, Touren- und Rennvelos, Mountainbikes).
Spezialvelo
Velos mit besonderen Abmessungen (z. B. Cargovelos, Liegevelos, Anhänger) oder Anbauten (z. B. Körbe, Taschen, Kindersitze), die herkömmliche Parkiersysteme in der Regel nicht nutzen können.
E-Bikes (Pedelec)
Von den Massen her meistens identisch mit Standardvelos, aber deutlich schwerer und mit breiteren Reifen, was die Nutzung gewisser Parkiersysteme erschwert, aber nicht verunmöglicht.
Mofas
Motorisierte Fahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Sie unterliegen einer Zulassungspflicht und dürfen Veloabstellanlagen nutzen, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist. Unter diese Kategorie fallen auch schnelle E-Bikes.
E-Roller
Elektrisch betriebene Motorroller mit Sitz, welche die Veloabstellplätze nicht nutzen dürfen und auf Abstellplätzen für Motorräder abgestellt werden müssen.
Elektrische Trendfahrzeuge
Elektrisch betriebene Kleinfahrzeuge wie E-Trottinette, Hoverboards, Solowheels und E-Skateboards, die nicht auf Veloabstellplätzen abgestellt werden sollten.
Nutzungen
Kurzzeitparkieren
Parkierdauer typischerweise unter 2 Stunden, meist in unmittelbarer Nähe des Zielorts (z. B. vor Läden, Restaurants, öffentlichen Einrichtungen).
Langzeitparkieren
Parkierdauer von mehr als 2 Stunden, auch über Nacht oder an Wochenenden, meist für Abstellung während Arbeit oder Schule, zu Hause über Nacht und am Wochenende.
Dauerparkieren
Parkieren über mehrere Tage, Wochen oder länger (z. B. Ferien).
Wildparkieren
Abstellen von Velos ausserhalb definierter Abstellflächen, oft auf Trottoirs oder in Grünflächen.
Nutzungsqualität
Faktoren wie Komfort, Zugänglichkeit, Diebstahlschutz und Erkennbarkeit der Veloabstellanlagen.
Nutzungsquantität
Grösse zur Berechnung des Bedarfs an Veloabstellplätzen
- Bruttogeschossfläche (BGF): Gesamtfläche aller Stockwerke eines Gebäudes exkl. Kellergeschosse, welche einer spezifischen Nutzung (z. B. Heizung) dienen
- Ausstellungsfläche: Flächen, die in Museen etc. für Besuchende zugänglich sind und für Ausstellungszwecke genutzt wird
- Sitzplätze / Betten / gleichzeitige Besuchende: Anzahl Gäste, welche sich gleichzeitig in einer Einrichtung befinden, z. B. in einem Restaurant, Hotel oder in einem Club
- Beschäftigte: Angestellte Personen in einem Betrieb
- Wegreisende: Personen, welche an einer Haltestelle in ein ÖV-Fahrzeug steigen und damit wegfahren
Autoarme und autofreie Nutzungen
Siedlungen, in denen der motorisierte Individualverkehr reduziert ist.
Kontakt
Amt für Mobilität – Fachstelle Veloverkehr
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kommunikation Amt für Mobilität
Leiter Kommunikation: Manuel Fuchs