Schlüsselbegriffe zum Thema Veloparkierung

Dieser Abschnitt definiert Schlüsselbegriffe. Das Ziel ist, ein einheitliches Verständnis der Terminologie zu schaffen.

Details

Kapitel
1 Wissen zur Veloparkierung
Unterkapitel
1.1 Begriffe

Parkierung

Veloabstellplatz (VAP)

Eine bezeichnete Fläche oder Einrichtung zum Parkieren eines Velos.

Veloabstellanlage

Abschliessbare oder offene Anlage im Innen- oder Aussenraum zum Parkieren von Velos. Sie umfasst Abstellplätze, Fahrgassen und allfällige Rampen, aber nicht die Zufahrten resp. die Erschliessung.

Verkehrsraum (bei Veloabstellanlagen)

Er umfasst die notwendige Fläche für das Manövrieren, Ein- und Ausparken sowie den Zugang zu den Veloabstellplätzen.

Velostation

Bewachte oder unbewachte, oft gebührenpflichtige Veloparkierungsanlage an zentralen Lagen (Bahnhöfen etc.) mit erweiterten Dienstleistungen (z. B. Schliessfächer, Reparaturservice).

Parkiersystem

Vorrichtung zur geordneten Veloparkierung, z. B. Anlehnbügel oder Doppelstockparker.

Mobiles Parkiersystem

Flexible Parkiersysteme, die keine Verankerung im Boden benötigen und leicht errichtet sowie abgebaut werden können, z. B. für Veranstaltungen.

Erschliessung

Bezeichnet den Weg bis zur Veloabstellanlage (inklusive Verkehrsraum).

Fahrzeuge

Standardvelo

Gängige Velomodelle mit üblichen Abmessungen (z. B. Alltags-, Touren- und Rennvelos, Mountainbikes).

Spezialvelo

Velos mit besonderen Abmessungen (z. B. Cargovelos, Liegevelos, Anhänger) oder Anbauten (z. B. Körbe, Taschen, Kindersitze), die herkömmliche Parkiersysteme in der Regel nicht nutzen können.

E-Bikes (Pedelec)

Von den Massen her meistens identisch mit Standardvelos, aber deutlich schwerer und mit breiteren Reifen, was die Nutzung gewisser Parkiersysteme erschwert, aber nicht verunmöglicht.

Mofas

Motorisierte Fahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Sie unterliegen einer Zulassungspflicht und dürfen Veloabstellanlagen nutzen, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist. Unter diese Kategorie fallen auch schnelle E-Bikes.

E-Roller

Elektrisch betriebene Motorroller mit Sitz, welche die Veloabstellplätze nicht nutzen dürfen und auf Abstellplätzen für Motorräder abgestellt werden müssen.

Elektrische Trendfahrzeuge

Elektrisch betriebene Kleinfahrzeuge wie E-Trottinette, Hoverboards, Solowheels und E-Skateboards, die nicht auf Veloabstellplätzen abgestellt werden sollten.

Nutzungen

Kurzzeitparkieren

Parkierdauer typischerweise unter 2 Stunden, meist in unmittelbarer Nähe des Zielorts (z. B. vor Läden, Restaurants, öffentlichen Einrichtungen).

Langzeitparkieren

Parkierdauer von mehr als 2 Stunden, auch über Nacht oder an Wochenenden, meist für Abstellung während Arbeit oder Schule, zu Hause über Nacht und am Wochenende.

Dauerparkieren

Parkieren über mehrere Tage, Wochen oder länger (z. B. Ferien).

Wildparkieren

Abstellen von Velos ausserhalb definierter Abstellflächen, oft auf Trottoirs oder in Grünflächen.

Nutzungsqualität

Faktoren wie Komfort, Zugänglichkeit, Diebstahlschutz und Erkennbarkeit der Veloabstellanlagen.

Nutzungsquantität

Grösse zur Berechnung des Bedarfs an Veloabstellplätzen

  • Bruttogeschossfläche (BGF): Gesamtfläche aller Stockwerke eines Gebäudes exkl. Kellergeschosse, welche einer spezifischen Nutzung (z. B. Heizung) dienen
  • Ausstellungsfläche: Flächen, die in Museen etc. für Besuchende zugänglich sind und für Ausstellungszwecke genutzt wird
  • Sitzplätze / Betten / gleichzeitige Besuchende: Anzahl Gäste, welche sich gleichzeitig in einer Einrichtung befinden, z. B. in einem Restaurant, Hotel oder in einem Club
  • Beschäftigte: Angestellte Personen in einem Betrieb
  • Wegreisende: Personen, welche an einer Haltestelle in ein ÖV-Fahrzeug steigen und damit wegfahren

Autoarme und autofreie Nutzungen

Siedlungen, in denen der motorisierte Individualverkehr reduziert ist.
 

Kontakt

Amt für Mobilität – Fachstelle Veloverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 54 30

E-Mail

velo@vd.zh.ch

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Kommunikation Amt für Mobilität

Adresse
Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)
Telefon
+41 43 257 60 25

Leiter Kommunikation: Manuel Fuchs

E-Mail
kommunikation.afm@vd.zh.ch