Dietikon – Planungsrechtliche Umsetzung und Sicherstellung des Masterplans Niderfeld
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Beschreibung der Massnahme
Gestützt auf den Masterplan und das daraus entstandene Gestaltungsleitbild werden folgende Planungsinstrumente erarbeitet: • Quartierplan Niderfeld; • Aufhebung öffentlicher Gestaltungsplan Bodacher Maienweg; • Öffentlicher Gestaltungsplan Niderfeld; • Teilrevision Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung Gebiet Niderfeld) • Wasserbauprojekt Revitalisierung + Verlegung Teischlibach und Hochwasserschutz-becken Reppisch; • Gewässerraumausscheidung Gebiet Niderfeld.; • Teilrevision Kommunaler Richtplan; • Quartierplan. Die von der Baudirektion am 4. Oktober 2010 genehmigte Richt- und Nutzungsplanung für das Niderfeld wird teilrevidiert und an die Vorgaben des Masterplans angepasst. Die notwendigen Planungsprozesse laufen parallel ab und sind aufeinander abgestimmt. Sie werden gemeinsam zur Vorprüfung und Genehmigung eingereicht.
Links
Zusätzliche Kenngrössen AP
Kenngrösse | Inhalt |
---|---|
ID bei Abgabe AP an Bund | S3 |
ARE-Code (vom Bund vergeben) | 0261-2.4.045 |
Kosten gem. Preisstand Leistungsvereinbarung [Mio. CHF] | nicht relevant |
Beantragter Bundesbeitrag (vom Bund in Aussicht gestellte Kostenübernahme, gem. Preisstand LV) [Mio. CHF] |
nicht relevant |
Preisstand | |
Beteiligungssatz Bund [%] | 0% |
Pauschaler Bundesbeitrag (ab AP3) |
nein |
Daueraufgabe gem. Leistungsvereinbarung (ab AP3) | ja |
Freigabe Finanzierungsvereinbarung (Ist-Termin) | nicht relevant |
Schlussrechnung genehmigt | nicht relevant |
Baubeginn (Ist-Termin) | noch nicht erfolgt oder unbekannt |
Inbetriebnahme (Ist-Termin) | noch nicht erfolgt oder unbekannt |
Kontakt
Amt für Mobilität – Abteilung Gesamtmobilität
Ansprechperson Wilfried Anreiter