Winterthur - Parkraumplanung und -bewirtschaftung Harmonisierung Parkgebühren
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Beschreibung der Massnahme
Für die Zentrumsgebiete, Kernzonen und punktuell für grössere Parkinganlagen (ab 50 Parkplätze) werden verbindliche Tarife für öffentlich zugängliche Anlagen festgelegt, die je nach Lage variieren können, grundsätzlich aber höher sein sollen als die heutigen Tarife (Steuerungseffekt). Dabei kann den unterschiedlichen Bedürfnissen von «Kurzparkierern» (Kunden / Besucher: kurze Parkdauer, möglichst nah) und «Dauerparkierern» (Personal / Bewohner: lange Parkdauer, möglichst günstig) Rechnung getragen werden. Heute fehlen rechtliche Instrumente für eine Tarifregelung über sämtliche öffentlichen und privaten Parkhäuser noch grösstenteils.
Links
Zusätzliche Kenngrössen AP
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Kenngrösse
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Inhalt
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|---|---|
| ID bei Abgabe AP an Bund | MIV1b |
| ARE-Code (vom Bund vergeben) | 0230.3.083 |
| Kosten gem. Preisstand Leistungsvereinbarung [Mio. CHF] | nicht relevant |
| Beantragter Bundesbeitrag (vom Bund in Aussicht gestellte Kostenübernahme, gem. Preisstand LV) [Mio. CHF] |
nicht relevant |
| Preisstand | Apr 16 |
| Beteiligungssatz Bund [%] | 0% |
| Pauschaler Bundesbeitrag (ab AP3) |
nein |
| Daueraufgabe gem. Leistungsvereinbarung (ab AP3) | nein |
| Freigabe Finanzierungsvereinbarung (Ist-Termin) | nicht relevant |
| Schlussrechnung genehmigt | nicht relevant |
| Baubeginn (Ist-Termin) | noch nicht erfolgt oder unbekannt |
| Inbetriebnahme (Ist-Termin) | noch nicht erfolgt oder unbekannt |
Kontakt
Amt für Mobilität – Abteilung Gesamtmobilität
Ansprechperson Wilfried Anreiter