Spreitenbach - Planungsrechtliche Umsetzung und Sicherstellung der räumlichen Entwicklungsstrategie 2030 (Masterplan)
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Beschreibung der Massnahme
Die planungsrechtliche Umsetzung der räumlichen Entwicklungsstrategie (RES) soll mit den bekannten Instrumenten erfolgen, insbesondere: Revision der Bau- und Nutzungsordnung; Sondernutzungsplanungen für Teilgebiete; Kommunaler Gesamtplan Verkehr; Betriebs- und Gestaltungskonzepte für Strassen. Damit kann die lediglich behördenverbindliche räumliche Entwicklungsstrategie auch grundeigentümerverbindlich umgesetzt werden.
Links
Zusätzliche Kenngrössen AP
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Kenngrösse
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Inhalt
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|---|---|
| ID bei Abgabe AP an Bund | S3 |
| ARE-Code (vom Bund vergeben) | 0261-2.3.030 |
| Kosten gem. Preisstand Leistungsvereinbarung [Mio. CHF] | nicht relevant |
| Beantragter Bundesbeitrag (vom Bund in Aussicht gestellte Kostenübernahme, gem. Preisstand LV) [Mio. CHF] |
nicht relevant |
| Preisstand | Apr 16 |
| Beteiligungssatz Bund [%] | 0% |
| Pauschaler Bundesbeitrag (ab AP3) |
nein |
| Daueraufgabe gem. Leistungsvereinbarung (ab AP3) | nein |
| Freigabe Finanzierungsvereinbarung (Ist-Termin) | nicht relevant |
| Schlussrechnung genehmigt | nicht relevant |
| Baubeginn (Ist-Termin) | Jan 17 |
| Inbetriebnahme (Ist-Termin) | noch nicht erfolgt oder unbekannt |
Kontakt
Amt für Mobilität – Abteilung Gesamtmobilität
Ansprechperson Wilfried Anreiter