Planungsrechtliche Vorgaben Abstellplätze Zweiräder
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Beschreibung der Massnahme
Die Gemeinden prüfen bei der Überarbeitung ihrer Bau- und Zonenordung respektive Reglemente folgende Vorgaben zu Erstellung von Abstellplätzen: — Vorgabe für Veloabstellplätze: Gemäss SN 640 065 (VSS-Norm) d.h. Erstellung Veloabstellplätze in Abhängigkeit zur ÖV-Erschliessung und zur angestrebten Nutzung — Ergänzung für E-Bikes: Angemessene Anzahl an gut zugänglichen Ladestationen — Vorgabe für Motorräder: Die Anzahl Abstellfelder darf einen Zehntel der für Personenwagen minimal erforderlichen Parkfelder nicht unterschreiten
Links
Zusätzliche Kenngrössen AP
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Kenngrösse
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Inhalt
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| ID bei Abgabe AP an Bund | FVV4.11 |
| ARE-Code (vom Bund vergeben) | |
| Kosten gem. Preisstand Leistungsvereinbarung [Mio. CHF] | nicht relevant |
| Beantragter Bundesbeitrag (vom Bund in Aussicht gestellte Kostenübernahme, gem. Preisstand LV) [Mio. CHF] |
nicht relevant |
| Preisstand | 10.202 |
| Beteiligungssatz Bund [%] | 0% |
| Pauschaler Bundesbeitrag (ab AP3) |
nein |
| Daueraufgabe gem. Leistungsvereinbarung (ab AP3) | nein |
| Freigabe Finanzierungsvereinbarung (Ist-Termin) | nicht relevant |
| Schlussrechnung genehmigt | nicht relevant |
| Baubeginn (Ist-Termin) | noch nicht erfolgt oder unbekannt |
| Inbetriebnahme (Ist-Termin) | noch nicht erfolgt oder unbekannt |
Kontakt
Amt für Mobilität – Abteilung Gesamtmobilität
Ansprechperson Wilfried Anreiter