Planungsrechtliche Vorgaben Abstellplätze Zweiräder

Massnahmenträger
Bubikon, Dürnten, Richterswil, Rüti
Massnahme liegt in Gemeinde
Alle Gemeinden
ID
1311
Programm
Obersee
Massnahmenkategorie
Fuss- und Veloverkehr - Velo
Generation & Priorität/Mitfinanzierbarkeit
4AvE

Beschreibung der Massnahme

Die Gemeinden prüfen bei der Überarbeitung ihrer Bau- und Zonenordung respektive Reglemente folgende Vorgaben zu Erstellung von Abstellplätzen: — Vorgabe für Veloabstellplätze: Gemäss SN 640 065 (VSS-Norm) d.h. Erstellung Veloabstellplätze in Abhängigkeit zur ÖV-Erschliessung und zur angestrebten Nutzung — Ergänzung für E-Bikes: Angemessene Anzahl an gut zugänglichen Ladestationen — Vorgabe für Motorräder: Die Anzahl Abstellfelder darf einen Zehntel der für Personenwagen minimal erforderlichen Parkfelder nicht unterschreiten

Links

Zusätzliche Kenngrössen AP

Kenngrösse
Inhalt
ID bei Abgabe AP an Bund FVV4.11
ARE-Code (vom Bund vergeben)
Kosten gem. Preisstand Leistungsvereinbarung [Mio. CHF] nicht relevant
Beantragter Bundesbeitrag (vom Bund in Aussicht gestellte Kostenübernahme, gem. Preisstand LV) [Mio. CHF]

nicht relevant
Preisstand 10.202
Beteiligungssatz Bund [%] 0%
Pauschaler Bundesbeitrag (ab AP3)
nein
Daueraufgabe gem. Leistungsvereinbarung (ab AP3) nein
Freigabe Finanzierungsvereinbarung (Ist-Termin) nicht relevant
Schlussrechnung genehmigt nicht relevant
Baubeginn (Ist-Termin) noch nicht erfolgt oder unbekannt
Inbetriebnahme (Ist-Termin) noch nicht erfolgt oder unbekannt

Kontakt

Amt für Mobilität – Abteilung Gesamtmobilität

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 54 40

Ansprechperson Wilfried Anreiter

E-Mail

wilfried.anreiter@vd.zh.ch