Beitragsgesuch einreichen

Anleitung

  1. Wichtige Informationen

    Zuständigkeiten und Termine

    Die Massnahmenträgerin meldet dem Amt für Mobilität, wenn die Projektierung einer Massnahme in die Endphase geht. Das Amt für Mobilität prüft, ob für das dazugehörige Massnahmenpaket bereits eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen wurde. Wenn nicht, schliesst das Amt für Mobilität eine solche mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) ab.

    Das Amt für Mobilität empfiehlt den Massnahmenträgerinnen, frühzeitig abzuklären, ob die benötigte Finanzierungsvereinbarung bereits unterzeichnet ist. Die Gesuchsunterlagen sind vor Baubeginn beim Amt für Mobilität einzureichen. Erst wenn das Gesuch bewilligt ist, kann mit dem Bau begonnen werden.

    Hinweis: Für die 3. und 4. Generation sind alle Finanzierungsvereinbarungen für Massnahmenpakete mit pauschalen Bundesbeiträgen abgeschlossen.

  2. Gesuchsunterlagen

    Zuständigkeiten und Termine

    Vor Baubeginn sind folgenden Unterlagen beim Amt für Mobilität einzureichen:

    • Nachweis der Baureife: Kopie der erteilten Baubewilligung (allenfalls zu ersetzen durch den entsprechenden Beschluss des Gemeinderates und der Gemeindeversammlung, welche zusammen die Funktion der Bewilligung übernehmen) oder Festsetzung
    • Nachweis der Finanzreife: Bestätigung der Gemeinde, dass die Finanzierung gesichert ist (vom Projektierungs- bis zum Baukredit)
    • Situationsplan ca. 1:500, auf dem die beanspruchten Leistungseinheiten gekennzeichnet sind (Anzahl und Lage)
    • Technischer Bericht
    • Kostenvoranschlag des Projekts
    • Ausgefülltes Formular «Bestätigungen Massnahmenträger Pauschal» inkl. Anzahl umzusetzender Leistungseinheiten. Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular bestätigt die Massnahmenträgerin die Einhaltung der Weisungen des Bundes gegenüber dem Kanton Zürich, insbesondere, dass die nötigen Beschlüsse und Bewilligungen vorliegen und dass die angegebenen Leistungseinheiten umgesetzt werden.
  3. Gesuchsunterlagen einreichen

    Die Unterlagen sind dem Amt für Mobilität elektronisch abzugeben. Dokumente mit manueller Unterschrift und Stempel sind einzuscannen. Digitale Signaturen sind möglich.   

    Für Massnahmen in den folgenden Agglomerationen senden Sie die Unterlagen bitte lea.horowitz@vd.zh.ch:

    • Limmattal
    • Stadt Zürich
    • Glattal
    • Unterland-Furttal
    • Winterthur und Umgebung

    Für Massnahmen in folgenden Agglomerationen senden Sie die Unterlagen per E-Mail an isabell.hofe@vd.zh.ch:

    • Zürcher Oberland 
  4. Wie es nach der Eingabe weitergeht

    Das Amt für Mobilität prüft die eingereichten Unterlagen in der Regel innert zwei Monaten. Fehlt etwas, wird die Massnahmenträgerin um Ergänzungen gebeten. Sind die Unterlagen komplett und das Gesuch ist bewilligt, wird die Massnahmenträgerin informiert. Erst dann kann diese mit dem Bau beginnen. In Ausnahmefällen und nur in Absprache mit dem Amt für Mobilität ist es möglich, bereits vorher mit dem Bau zu beginnen. 

Kontakt

Amt für Mobilität – Abteilung Gesamtmobilität

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 54 40

Ansprechperson Wilfried Anreiter

E-Mail

wilfried.anreiter@vd.zh.ch