Auszahlung des Bundesbeitrags beantragen
Anleitung
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Wichtige Informationen
Termine
Jeweils im November erhebt das Amt für Mobilität den Stand der Umsetzung der pauschal mitfinanzierten Massnahmen. Es erfasst, welche Leistungseinheiten realisiert und in Betrieb genommenen wurden und beantragt beim Bund die Auszahlung der Beiträge. Das AFM leitet die vom ASTRA erhaltenen Bundesbeiträge innert 30 Tagen an die Massnahmenträger weiter.
Der Bund hat Termine festgelegt, bis wann der letzte Antrag zur Auszahlung für pauschal mitfinanzierte Massnahmen einzureichen ist:
- 3. Generation: spätestens bis 30. November 2027
- 4. Generation: spätestens bis 30. November 2031
Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Ausrichtung der verbleibenden Beiträge. Es sind keine Fristverlängerungen möglich.
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Gesuchsunterlagen
Um die Auszahlung der Bundesbeiträge zu beantragen, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Situationsplan ca. 1:500, auf dem die beanspruchten Leistungseinheiten ersichtlich sind (Anzahl und Lage)
- Foto-Dokumentation vorher/nachher
- Ausgefülltes Formular «Bestätigungen Massnahmenträger Pauschal SR» mit Angaben zu:
- realisierten Leistungseinheiten pro Kategorie
- Datum Baubeginn
- Datum Inbetriebnahme
- Kurzbeschrieb der Massnahme
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Gesuchsunterlagen einreichen
Die Unterlagen sind dem Amt für Mobilität in elektronischer Form (pdf) zuzusenden, mit Stempel, Datum und Unterschrift (oder entsprechender digitaler Signatur) versehen.
Für Massnahmen in den folgenden Agglomerationen senden Sie die Unterlagen bitte lea.horowitz@vd.zh.ch:
- Limmattal
- Stadt Zürich
- Glattal
- Unterland-Furttal
- Winterthur und Umgebung
Für Massnahmen in folgenden Agglomerationen senden Sie die Unterlagen per E-Mail an isabell.hofe@vd.zh.ch:
- Zürcher Oberland
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Wie es nun weitergeht
Die Prüfung Ihrer Unterlagen dauert in der Regel zwei Monate. Fehlt etwas, wird sich das Amt für Mobilität bei Ihnen melden.
Kontakt
Amt für Mobilität – Abteilung Gesamtmobilität
Ansprechperson Wilfried Anreiter