Schweizer Fahrausweis für Grenzgänger beantragen

Schweizer Führerausweis & Kontrolluntersuchung

Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland und möchten berufsmässig in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1, D und/oder D1 fahren oder in der Schweiz berufsmässig Personen transportieren?

Dann benötigen Sie einen schweizerischen Führerausweis für diese Kategorie(n) und unterstehen einer medizinischen Kontrollpflicht.

Anleitung

  • Arbeitsbestätigung

    Besorgen Sie sich eine Arbeitsbestätigung, wonach Sie berufsmässig in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1, D und/oder D1 fahren oder in der Schweiz berufsmässig Personen transportieren.

  • Nötige Unterlagen

    Vorteile:

    • Arbeitsbestätigung
    • Formular «Gesuch Umtausch eines ausländischen Führerausweises» 
    • Sehtest (direkt auf dem Formular)
    • Passfoto (direkt auf dem Formular)
    • Ausländerausweis im Original
    • Ausländischer Führerausweis im Original
  • Sehtest

    Ergänzen Sie das Formular mit einem aktuellen Sehtest.

    Den Sehtest müssen Sie bei einem Arzt oder Optiker in der Schweiz machen. Er ist zwei Jahre lang gültig. 

  • Passfoto

    Ergänzen Sie das Umtauschgesuch ebenfalls mit einem farbigen Passfoto.

    Foto-Anforderungen

    • Qualität: Farbiges Passfoto auf Fotopapier von Foto-Automat oder Fachgeschäft; keine abgerundeten Ecken, Knicke oder Verunreinigung
    • Gesicht: Gerader Blick in die Kamera, neutraler Gesichtsausdruck, offene Augen, keine Kopfbedeckung (Ausnahme: bei religiösen Gründen), keine Schatten auf Gesicht
    • Hintergrund: Neutral; keine Schatten, anderen Personen oder Gegenstände
    • Brille: Keine Spiegelungen oder getönten Gläser; Brillengestelle düfen Augen nicht verdecken

Anleitung

  • Kommen Sie bei uns vorbei

    Bringen Sie uns die notwendigen Unterlagen.

    Wir müssen Sie persönlich identifizieren. Dafür wird Ihnen eine Gebühr von 20 Franken verrechnet.

  • Medizinische Kontrolluntersuchung

    Sie erhalten von uns ein Aufgebot für eine medizinische Kontrolluntersuchung. Im Schreiben steht, welche verkehrsmedizinische Anerkennungsstufe die Ärztin oder der Arzt haben muss (in der Regel Stufe 2).

    Suchen Sie auf www.medtraffic.ch eine passende Ärztin oder einen passenden Arzt und vereinbaren Sie einen Termin. 

    Die Kosten für die Untersuchung müssen Sie bezahlen.

  • Führerausweis erhalten

    Sobald wir das Zeugnis erhalten haben und dieses Ihre Fahreignung bestätigt, erhalten Sie einen auf die Berufskategorien beschränkten schweizerischen Führerausweis.

    Der Führerausweis kostet 35 Franken. 

    Der Führerausweis ist befristet auf das Datum der nächsten Kontrolluntersuchung bzw. auf das Ablaufdatum des ausländischen Führerausweises. Das Ablaufdatum ist auf der Rückseite des schweizerischen Führerausweises eingetragen.

    Verlängerung

    Sie können die Befristung auf dem schweizerischen Führerausweis verlängern. 

    Sie müssen sich rechtzeitig telefonisch (058 811 72 67) oder per E-Mail (aau@stva.zh.ch) bei uns melden, bevor Ihr schweizerischer Führerausweis abläuft. Dann können wir Ihnen mitteilen, was Sie tun müssen, damit der Führerausweis verlängert werden kann.

Unsere Standorte

Strassenverkehrsamt

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Kontakt

Strassenverkehrsamt - Admin. Ärztliche Untersuchungen

Telefon

+41 58 811 72 67

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