Schweizer Fahrausweis für Grenzgänger beantragen
Schweizer Führerausweis & Kontrolluntersuchung
Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland und möchten berufsmässig in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1, D und/oder D1 fahren oder in der Schweiz berufsmässig Personen transportieren?
Wenn Sie einen gültigen Führerausweis haben, aus einem Staat, der nicht Mitglied der EU oder EFTA ist, brauchen Sie dafür einen Schweizer Führerausweis.
Anleitung
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Arbeitsbestätigung
Besorgen Sie sich eine Arbeitsbestätigung, wonach Sie berufsmässig in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1, D und/oder D1 fahren oder in der Schweiz berufsmässig Personen transportieren.
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Nötige Unterlagen
Vorteile:
- Arbeitsbestätigung
- Formular «Gesuch für den Umtausch eines ausländischen Führerausweises»
- Passfoto (direkt auf dem Formular)
- Ausländerausweis im Original
- Ausländischer Führerausweis im Original
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Sehtest
Lassen Sie auf dem Gesuch das Feld für den Sehtest leer. Sie müssen vorgängig keinen Sehtest machen. Ihr Sehvermögen wird bei der medizinischen Kontrolluntersuchung geprüft.
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Passfoto
Kleben Sie ein aktuelles Passfoto auf das Gesuch.
Das muss Ihr Passfoto erfüllen:
Vorteile:
- Farbige und schwarz-weisse Fotos sind möglich; wir empfehlen ein farbiges Passfoto
- Auf Fotopapier vom Fotoautomat oder Fachgeschäft,
- Keine abgerundeten Ecken, Knicke oder Flecken,
- Gerader Blick in die Kamera mit offenen Augen, neutraler Gesichtsausdruck,
- Keine getönten Brillengläser oder Spiegelungen, Augen nicht verdeckt durch Brillengestell,
- Keine Kopfbedeckung. Ausnahme: Kopfbedeckung aus religiösen Gründen,
- Keine Schatten auf Ihrem Gesicht oder auf dem Hintergrund,
- Neutraler Hintergrund ohne Gegenstände oder andere Personen.
- Ein gescanntes oder selbst ausgedrucktes Foto ist nicht gültig.
Sie können Ihr Foto nicht digital einreichen.
Anleitung
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Kommen Sie bei uns vorbei
Bringen Sie uns die notwendigen Unterlagen.
Wir müssen Sie persönlich identifizieren. Dafür wird Ihnen eine Gebühr von 20 Franken verrechnet.
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Medizinische Kontrolluntersuchung
Sie erhalten von uns ein Aufgebot für eine medizinische Kontrolluntersuchung. Im Schreiben steht, welche verkehrsmedizinische Anerkennungsstufe die Ärztin oder der Arzt haben muss (in der Regel Stufe 2).
Suchen Sie auf www.medtraffic.ch eine passende Ärztin oder einen passenden Arzt und vereinbaren Sie einen Termin.
Die Kosten für die Untersuchung müssen Sie bezahlen.
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Führerausweis erhalten
Sobald wir das Zeugnis erhalten haben und dieses Ihre Fahreignung bestätigt, erhalten Sie einen auf die Berufskategorien beschränkten schweizerischen Führerausweis.
Der Führerausweis kostet 40 Franken.
Der Führerausweis ist befristet auf das Datum der nächsten Kontrolluntersuchung bzw. auf das Ablaufdatum des ausländischen Führerausweises. Das Ablaufdatum ist auf der Rückseite des schweizerischen Führerausweises eingetragen.
Verlängerung
Sie können die Befristung auf dem schweizerischen Führerausweis verlängern.
Sie müssen sich rechtzeitig telefonisch (058 811 72 67) oder per E-Mail (aau@stva.zh.ch) bei uns melden, bevor Ihr schweizerischer Führerausweis abläuft. Dann können wir Ihnen mitteilen, was Sie tun müssen, damit der Führerausweis verlängert werden kann.
Unsere Standorte
Strassenverkehrsamt
Admin. Ärztliche Untersuchungen
Kontakt
Strassenverkehrsamt – Admin. Ärztliche Untersuchungen
Telefonische Erreichbarkeit
Montag:
9.00 bis 11.30 Uhr und
13.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag:
9.00 bis 11.30 Uhr
Mittwoch bis Freitag:
9.00 bis 11.30 Uhr und
13.30 bis 15.00 Uhr