Schweizer Fahrausweis für Grenzgänger beantragen

Schweizer Führerausweis & Kontrolluntersuchung

Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland und möchten berufsmässig in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1, D und/oder D1 fahren oder in der Schweiz berufsmässig Personen transportieren?

Wenn Sie einen gültigen Führerausweis haben, aus einem Staat, der nicht Mitglied der EU oder EFTA ist, brauchen Sie dafür einen Schweizer Führerausweis.

Anleitung

  • Arbeitsbestätigung

    Besorgen Sie sich eine Arbeitsbestätigung, wonach Sie berufsmässig in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1, D und/oder D1 fahren oder in der Schweiz berufsmässig Personen transportieren.

  • Nötige Unterlagen

    Vorteile:

    • Arbeitsbestätigung
    • Formular «Gesuch für den Umtausch eines ausländischen Führerausweises» 
    • Passfoto (direkt auf dem Formular)
    • Ausländerausweis im Original
    • Ausländischer Führerausweis im Original
  • Sehtest

    Lassen Sie auf dem Gesuch das Feld für den Sehtest leer. Sie müssen vorgängig keinen Sehtest machen. Ihr Sehvermögen wird bei der medizinischen Kontrolluntersuchung geprüft.

  • Passfoto

    Kleben Sie ein aktuelles Passfoto auf das Gesuch.

    Das muss Ihr Passfoto erfüllen:

    Vorteile:

    • Farbige und schwarz-weisse Fotos sind möglich; wir empfehlen ein farbiges Passfoto
    • Auf Fotopapier vom Fotoautomat oder Fachgeschäft,
    • Keine abgerundeten Ecken, Knicke oder Flecken,
    • Gerader Blick in die Kamera mit offenen Augen, neutraler Gesichtsausdruck,
    • Keine getönten Brillengläser oder Spiegelungen, Augen nicht verdeckt durch Brillengestell,
    • Keine Kopfbedeckung. Ausnahme: Kopfbedeckung aus religiösen Gründen,
    • Keine Schatten auf Ihrem Gesicht oder auf dem Hintergrund,
    • Neutraler Hintergrund ohne Gegenstände oder andere Personen.
    • Ein gescanntes oder selbst ausgedrucktes Foto ist nicht gültig.

    Sie können Ihr Foto nicht digital einreichen.

Anleitung

  • Kommen Sie bei uns vorbei

    Bringen Sie uns die notwendigen Unterlagen.

    Wir müssen Sie persönlich identifizieren. Dafür wird Ihnen eine Gebühr von 20 Franken verrechnet.

  • Medizinische Kontrolluntersuchung

    Sie erhalten von uns ein Aufgebot für eine medizinische Kontrolluntersuchung. Im Schreiben steht, welche verkehrsmedizinische Anerkennungsstufe die Ärztin oder der Arzt haben muss (in der Regel Stufe 2).

    Suchen Sie auf www.medtraffic.ch eine passende Ärztin oder einen passenden Arzt und vereinbaren Sie einen Termin. 

    Die Kosten für die Untersuchung müssen Sie bezahlen.

  • Führerausweis erhalten

    Sobald wir das Zeugnis erhalten haben und dieses Ihre Fahreignung bestätigt, erhalten Sie einen auf die Berufskategorien beschränkten schweizerischen Führerausweis.

    Der Führerausweis kostet 40 Franken. 

    Der Führerausweis ist befristet auf das Datum der nächsten Kontrolluntersuchung bzw. auf das Ablaufdatum des ausländischen Führerausweises. Das Ablaufdatum ist auf der Rückseite des schweizerischen Führerausweises eingetragen.

    Verlängerung

    Sie können die Befristung auf dem schweizerischen Führerausweis verlängern. 

    Sie müssen sich rechtzeitig telefonisch (058 811 72 67) oder per E-Mail (aau@stva.zh.ch) bei uns melden, bevor Ihr schweizerischer Führerausweis abläuft. Dann können wir Ihnen mitteilen, was Sie tun müssen, damit der Führerausweis verlängert werden kann.

Unsere Standorte

Strassenverkehrsamt

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Strassenverkehrsamt – Admin. Ärztliche Untersuchungen

Telefon

+41 58 811 72 67

Telefonische Erreichbarkeit

Montag:
9.00 bis 11.30 Uhr und
13.30 bis 15.00 Uhr

Dienstag: 
9.00 bis 11.30 Uhr 

Mittwoch bis Freitag: 
9.00 bis 11.30 Uhr und
13.30 bis 15.00 Uhr

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