Fahreignungsabklärung

Wenn uns konkrete Anhaltspunkte gemeldet werden, die Zweifel an der Fahreignung oder Fahrkompetenz einer Person wecken, müssen wir Massnahmen einleiten.

Anmeldung zur Fahreignungsabklärung

Sie haben von uns ein Schreiben oder eine Verfügung erhalten, dass Sie eine verkehrsmedizinische oder verkehrspsychologische Begutachtung machen müssen?

Hier finden Sie Informationen darüber, wie Sie sich zur Begutachtung anmelden können. Wichtig ist, dass Sie die Begutachtung nur bei einer anerkannten Untersuchungsstelle machen können. Wie Sie eine solche anerkannte Untersuchungsstelle finden und wie sie sich anmelden können, erklären wir Ihnen hier.

Anmeldung zur verkehrsmedizinischen Fahreignungsabklärung

Die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) schreibt vor, dass Ärztinnen und Ärzte mit der Anerkennungsstufe 1 bis 4 medizinische Untersuchungen machen dürfen. In der Verfügung oder im Schreiben, dass Sie von uns erhalten, steht, welche Anerkennungsstufe die Ärztin oder der Arzt in Ihrem Fall haben muss.

Auf www.medtraffic.ch finden Sie eine Ärztin oder einen Arzt mit der nötigen Anerkennungsstufe in Ihrer Nähe. Melden Sie sich direkt bei der von Ihnen gewählten ärztlichen Untersuchungsstelle an.

Für eine Schritt-für-Schritt-Anleitung schauen Sie bitte das Video:

Erklärvideo zur «Suche Anerkannte Ärztin oder anerkannten Arzt»

Nachdem Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie in der Regel eine Kostenvorschussrechnung. Erst wenn Sie diese bezahlt haben, erhalten Sie einen Termin für die Begutachtung. Sie müssen mit Kosten von ca. CHF 1500.00 für die Begutachtung bei einer Ärztin oder einem Arzt der Anerkennungsstufe 4 rechnen.

Die Wartezeit für einen Begutachtungstermin ist je nach Untersuchungsstelle unterschiedlich. Meist erhalten Sie nach ca. drei bis sechs Wochen einen Termin. Sind die Untersuchungsstellen stark ausgelastet, kann es auch länger dauern.

Anmeldung zur verkehrspsychologischen Fahreignungsabklärung

Die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) schreibt vor, dass nur anerkannte Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen verkehrspsychologische Begutachtungen machen dürfen.

Auf www.medtraffic.ch finden Sie eine anerkannte Verkehrspsychologin oder einen anerkannten Verkehrspsychologen. Melden Sie sich direkt bei der von Ihnen gewählten verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle an.

Für eine Schritt-für-Schritt-Anleitung schauen Sie bitte das Video:

Erklärvideo zur «Suche Verkehrspsychologin oder Verkehrspsychologen»

Nachdem Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie in der Regel eine Kostenvorschussrechnung. Erst wenn Sie diese bezahlt haben, erhalten Sie einen Termin für die Begutachtung. Sie müssen mit Kosten von ca. CHF 900.00 bis 1500.00 für die Begutachtung rechnen.

Die Wartezeit für einen Begutachtungstermin ist je nach Untersuchungsstelle unterschiedlich. Meist erhalten Sie nach ca. drei bis sechs Wochen einen Termin. Sind die Untersuchungsstellen stark ausgelastet, kann es auch länger dauern.

Sie müssen beide Abklärungen machen: Was ist zu tun?

Es gibt anerkannte Untersuchungsstellen, die beide Begutachtungen anbieten. Wenn Sie eine verkehrsmedizinische und eine verkehrspsychologische Untersuchung machen müssen, empfehlen wir Ihnen, sich zuerst eine anerkannte Untersuchungsstelle für die verkehrsmedizinische Begutachtung zu suchen. Fragen Sie dann bei der von Ihnen gewählten Untersuchungsstelle an, ob sie dort auch gleich die verkehrspsychologische Begutachtung machen können.

Wenn Sie beide Begutachtungen bei derselben Untersuchungsstelle machen, sind die Kosten häufig geringer, als wenn Sie die Begutachtungen bei zwei verschiedenen Untersuchungsstellen machen.

Wichtige Informationen zur Begutachtung

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Eine verkehrsmedizinische Begutachtung dauert etwa ein bis zwei Stunden und läuft in der Regel so ab:

  1. Die begutachtende Ärztin / Der begutachtende Arzt informiert Sie über den Zweck und den konkreten Ablauf der Begutachtung.
    In einem ausführlichen Gespräch werden Sie zu Ihrer Gesundheit, einem allfälligen Substanzkonsum und zu Ihrer Fahrpraxis und Ihren Fahrgewohnheiten befragt.
  2. Die begutachtende Ärztin / der begutachtende Arzt untersucht Sie.
    Das läuft ähnlich ab wie eine Untersuchung bei der Hausärztin oder dem Hausarzt.
  3. Je nach Untersuchungsgrund werden eine Blut-, Urin und/oder eine Haarprobe (ca. fünf Zentimeter) entnommen.
    Diese Proben werden dann ausgewertet, um festzustellen, welche Fremdstoffe sich darin befinden.
  4. Regelmässig holt der begutachtende Arzt / die begutachtende Ärztin Fremdauskünfte bei Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt oder weiteren behandelnden Ärztinnen/Ärzten oder Therapeutinnen/Therapeuten ein.
  5. Die begutachtende Ärztin / der begutachtende Arzt verfasst ein Gutachten. Darin beurteilt sie/er Ihre Fahreignung und begründet ihre/seine Beurteilung.
  6. Die begutachtende Ärztin / der begutachtende Arzt schickt das Gutachten dem Strassenverkehrsamt.

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Für die Haaranalyse, die meist bei Verdacht auf Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Medikamenten gemacht wird, benötigen Sie mindestens fünf Zentimeter lange, nicht gebleichte, nicht gefärbte und nicht getönte Kopfhaare.
    Falls Sie keine Haare mehr auf dem Kopf haben oder zu kurze Haare, dürfen Sie die Körperhaare (Arm-, Bein- oder Brusthaare) nicht rasieren.
  • Wenn bei Ihnen der Verdacht auf eine verkehrsrelevante Alkohol- oder Betäubungsmittelproblematik besteht, empfehlen wir Ihnen, vor der Begutachtung eine Abstinenz einzuhalten.
  • Wenn bei Ihnen der Verdacht auf eine verkehrsrelevante Betäubungsmittelproblematik inklusive Cannabis besteht, sollten Sie vor der Begutachtung auch eine Cannabisabstinenz (inklusive CBD) einhalten und die Abstinenz mittels einer Urinprobenkontrolle alle drei bis vier Wochen bei Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt nachweisen.
    Die Analyseergebnisse sollten Sie zum Begutachtungstermin mitnehmen. Damit verbessern Sie Ihre Chancen, dass Ihre Fahreignung befürwortet wird.

Eine verkehrspsychologische Begutachtung dauert ca. zwei bis drei Stunden und besteht in der Regel aus zwei Teilen:

  1. Testpsychologische Untersuchung mit einem speziell für diese Fragestellung entwickelten computerisierten Testsystem: Es geht bei diesen Tests um Leistung, verkehrsrelevante Persönlichkeitseigenschaften und verkehrsrelevante Einstellungsmuster.
  2. Explorationsgespräch, in dem Sie durch die Verkehrspsychologin / den Verkehrspsychologen ausführlich befragt werden.

Wer trägt die Kosten der Begutachtung?

Kosten einer verkehrsmedizinischen und/oder verkehrspsychologischen Begutachtung muss die betroffene Person selbst bezahlen.

Wenn eine Person eine staatliche Erlaubnis (wie zum Beispiel den Führerausweis) erlangen will, für die bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, muss sie die für den Nachweis der Voraussetzungen anfallenden Kosten selber bezahlen und kann diese nicht auf den Staat (Steuerzahler/in) abwälzen. Das gilt auch, wenn die Person den Führerausweis bereits hat, aber ernsthafte Zweifel bestehen, ob die Person die Mindestvoraussetzungen für den Führerausweis noch erfüllt.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Administrativmassnahmen

Adresse

Lessingstrasse 33
8090 Zürich
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Haltestelle «Sihlcity Nord»

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