Grundsätze des Fördersystems

Der Regierungsrat hat für die Umsetzung des Fördersystems für geflüchtete Personen Grundsätze festgelegt.

 

Der Integrationsprozess beginnt frühzeitig und zielgerichtet

Die Potenzialabklärung beginnt bereits in den ersten Wochen nach der Unterbringung in ein kantonales Durchgangszentrum. Sie erlaubt eine genauere Integrationsplanung und zielgerichtete Massnahmen. Beides zusammen erhöht die Erfolgschancen für eine Integration.

Eigenverantwortung der geflüchteten Personen ist einzufordern

Nur wer eigenverantwortlich handeln kann, wird sich integrieren. Dafür ist die Eigenständigkeit der Personen zu fördern. Nur so können sie am öffentlichen Leben teilnehmen, dieses mitgestalten, ihre Pflichten erfüllen und ihre Rechte wahrnehmen.

Chancengleiche Förderung

Ziel ist, vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge gleichermassen zu integrieren. Ungleichbehandlung dieser beiden Zielgruppen ist zu vermeiden. Um die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu gewährleisten, ist die Integration beider Geschlechter zu fördern. Damit Mütter und Väter mit Betreuungspflichten an Fördermassnahmen teilnehmen können, sind für die Betreuung der Kinder familienergänzende Angebote wie zum Beispiel Kindertagesstätten zu nutzen. Gewisse Sprachkurse werden mit Kinderbetreuung angeboten.

Potenziale gilt es zu nutzen

Menschen und ihr Potenzial entwickeln sich, deshalb werden die Potenzialabklärungen regelmässig vorgenommen. Diese sind Momentaufnahmen, die die Verwirklichungschancen eines Menschen zu einem bestimmten Zeitpunkt ins Zentrum stellen.

Nachhaltig integrieren heisst in Bildung investieren

Wenn bei Geflüchteten das Potenzial vorhanden ist, einen Bildungsweg abzuschliessen, ist dieser der direkten Arbeitsmarktintegration vorzuziehen. Dies gilt insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene. Der Bildungsweg soll aber auch älteren Geflüchteten offenstehen.

Der Umgang mit psychischen Belastungen ist ein Querschnittsthema

Geflüchtete Personen mit psychotraumatischen Belastungen haben spezifische Bedürfnisse. Diese Bedürfnisse müssen bei der Gestaltung aller Integrationsmassnahmen berücksichtig werden. Dies gelingt besonders, wenn Anzeichen von traumabedingten Belastungen möglichst früh erkannt werden – und bei der Integrationsplanung entsprechend einfliessen.

Integration findet vor Ort statt

Integration findet in erster Linie in den Gemeinden statt. Deshalb verantworten die fallführenden Stellen in den Gemeinden hauptsächlich die operative Steuerung der Erstintegrationsprozesse. Sie stehen in engem Kontakt mit den geflüchteten Personen und begleiten die individuellen Integrationsprozesse professionell.

Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die Ziele der Integrationsagenda lassen sich nur im Zusammenspiel aller beteiligten Akteure – namentlich der öffentlichen Verwaltung auf kantonaler und kommunaler Ebene, der anbietenden Institutionen, der Hilfswerke, der Arbeitgebenden, der geflüchteten Personen und der Zivilgesellschaft als Ganzes – erreichen.

Das zivilgesellschaftliche Engagement stärken

Die Zivilgesellschaft spielt bei der Integration von geflüchteten Personen eine bedeutende Rolle. Damit diese Rolle zum Tragen kommt, werden freiwillige Engagements gestärkt und innovative Kooperationsformen besser mit den staatlichen Angeboten vernetzt.

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Fachstelle Integration

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