Rückreisevisum beantragen

Anleitung

  1. Visumsgründe prüfen

    Das Migrationsamt kann Ausländerinnen und Ausländern, deren Aufenthalt in der Schweiz nicht durch eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung gergelt ist, unter gewissen Umständen ein Rückreisevisum erteilen. Bitte prüfen Sie genau, ob Sie die Voraussetzungen für ein Rückreisevisum erfüllen.

  2. Benötigte Unterlagen

    Folgende Unterlagen müssen persönlich am Schalter vorbei gebracht werden:

    Vorteile:

    • Belege über die Gründe zum Antrag
    • Gültiger Reisepass, welcher bis mindestens drei Monate nach der geplanten Wiedereinreise gültig sein muss, innerhalb der vorangegangenen zehn Jahren ausgestellt worden ist und mindestens zwei leere Seiten aufweist.
    • Fr. 90.00 pro Person
  3. Nutzungsmöglichkeit

    Ein Rückreisevisum kann nur persönlich am Schalter beantragt werden. Bitte bringen Sie die Unterlagen vorbei und wir prüfen sofort, ob das Rückreisevisum ausgestellt werden kann. Sie finden uns an der folgenden Adresse:

    Migrationsamt

    Adresse

    Berninastrasse 45
    Postfach
    8090 Zürich
    Route (Google)


    Montag bis Freitag
    08.00 bis 16.30 Uhr

    Aufgrund des Tags der Arbeit bleiben die Schalter und Telefone des Migrationsamts am 1.Mai 2024 geschlossen.

  4. Unmittelbarer Entscheid

    Ihre Unterlagen und Angaben werden direkt vor Ort geprüft und Sie erhalten den Entscheid über die Visum-Verlängerung sofort.

Kontakt

Migrationsamt

Adresse

Berninastrasse 45
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)


Montag bis Freitag
08.00 bis 16.30 Uhr

Aufgrund des Tags der Arbeit bleiben die Schalter und Telefone des Migrationsamts am 1.Mai 2024 geschlossen.

Telefon

+41 43 259 88 00

Telefon

Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr  

E-Mail


Online-Kontaktformular

Wenn Sie uns Ihr Anliegen auf elektronischem Weg mitteilen möchten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Wir verfügen über keine E-Mail-Adresse. 

Weiterführende Informationen zu unserer Praxis finden Sie hier