Aufenthaltsbewilligung beantragen

Anleitung

  1. Benötigte Unterlagen

    Damit das Migrationsamt des Kantons Zürich ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung prüfen kann, werden folgende Unterlagen von den Gesuchstellenden benötigt:

    Vorteile:

    • Aktueller, detaillierter Betreibungsregisterauszug (inkl. detaillierter Auszug aus dem Verlustscheinregister) der Wohngemeinden der letzten drei Jahre im Original
    • Bestätigung der Sozialbehörden der Wohngemeinden und weiteren unterstützenden öffentlichen und privaten Institutionen (z.B. Hilfswerke) der letzten drei Jahre
    • Kopie Arbeitsvertrag
    • Kopien der Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate, aus welchen der Nettolohn (inkl. allfälliger Gratifikationen, 13. Monatslohn etc.) ersichtlich sein muss. Die selbständig Erwerbenden haben den letzten Jahresabschluss und die letzte Steuerrechnung einzureichen. Sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, ist anzugeben seit wann keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen wird und mit welchen Mitteln der Lebensunterhalt bestritten wird

    Vorteile:

    • Arbeitsbestätigungen und/oder Arbeitszeugnisse aller Arbeitsstellen seit der Einreise in die Schweiz
    • Kopie Wohnungsmietvertrag
    • Kopie der Versicherungspolice der Krankenkasse aller im gleichen Haushalt lebenden Personen, woraus die monatliche Prämie und die Jahresfranchise ersichtlich sind
    • Zertifikat, das dem Antragsteller bescheinigt, die deutsche Sprache in Niveau A1 (Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen) gemäss dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen zu beherrschen. Akzeptiert werden die Zertifikate des telc, Goethe, ÖSD, Kantonalen Deutschtests im Einbürgerungsverfahren (KDE), TestDaF und fide
    • Bei Kindern: Schulzeugnisse der letzten drei Jahre und Bestätigung der Schulbehörde
    • In speziellen Fällen können nachträglich noch weitere Unterlagen benötigt werden, welche direkt vom Migrationsamt eingefordert werden
  2. Antrag einreichen

    Bitte beachten Sie, dass alle erforderlichen Dokumente mitgeschickt werden und dass aus dem Gesuch der Wille hervorgeht, dass Sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen möchten.

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    Montag bis Freitag
    08.00 bis 16.30 Uhr

    Aufgrund des Tags der Arbeit bleiben die Schalter und Telefone des Migrationsamts am 1.Mai 2024 geschlossen.

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