Regionale Fachstelle der Ost- und Zentralschweiz

Im Auftrag der Kantone der Ost- und Zentralschweiz und für das Fürstentum Liechtenstein führt die Kantonale Heilmittelkontrolle Zürich als Regionale Fachstelle Inspektionen von Arzneimittelbetrieben durch.

Aufgaben

Für die Kantone der Ost- und Zentralschweiz und für das Fürstentum Liechtenstein erbringt die Kantonale Heilmittelkontrolle Zürich als Regionale Fachstelle vertraglich geregelte Dienstleistungen (RFS-OZ).

Zu ihren Aufgaben gehört die Inspektion von Betrieben, welche Arzneimittel herstellen, einführen, ausführen oder Grosshandel betreiben sowie von Betrieben, die Blut lagern (gemäss Art. 60 des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte). Zug führt die Inspektionen der Grosshandelsbetriebe im Rahmen einer Unterakkreditierung selber durch.

Vereinzelt inspiziert die Regionale Fachstelle auch die Betriebe, die Arzneimittel abgeben (Graubünden, Fürstentum Liechtenstein).

Die spezifischen Aufgaben sind in bilateralen Verträgen geregelt. Zur Region Ost- und Zentralschweiz gehören die Kantone: AI, AR, GL, GR, NW, OW, SH, SG, SZ, TG, UR, ZG, ZH und das Fürstentum Liechtenstein FL.

Eine Beschreibung des Inspektorats finden Sie in der Richtlinie Beschreibung, Harmonisierung und Lenkung des schweizerischen GMP/GDP-Inspektionswesens für Arzneimittel im Anhang 3.

Fürstentum Liechtenstein

Kontakt

Kantonale Heilmittelkontrolle

Adresse

Haldenbachstrasse 12
8006 Zürich
Route (Google)

 

Telefon

+41 43 258 61 00

Telefon

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8 bis 11.30 Uhr und
13 bis 16.30 Uhr

Freitag:
8 bis 11.30 Uhr und
13 bis 16 Uhr

E-Mail

heilmittelkontrolle@khz.zh.ch