Lebensmittelbetriebe melden
Anleitung
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Abklärung Meldepflicht
Lebensmittelbetriebe
Wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, ein- oder ausführen, sind Sie meldepflichtig.
Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb, die Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit haben könnten, sowie die Betriebsschliessung.
Betriebe für Tätowierungen oder Permanent-Make-up
Betriebe, die Tätowierungen oder Permanent-Make-up anbieten, haben dies ebenfalls über diese online-Anmeldung zu melden.
Gesetzliche Grundlage
Art. 20 1 und 3; Art. 62 1 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) vom 16.12.2016
Frist
Änderungen der Betriebsdaten sind innert 14 Tagen zu melden.
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Wichtige Information
- Neuer Betrieb: Wenn an Ihrem jetzigen Standort noch nie ein Lebensmittelbetrieb war, benützen Sie für die Meldung das Formular «neuer Betrieb»
- Mutation: Möchten Sie eine Änderung melden, dann wählen Sie das Formular «Mutation».
- Eine Meldung gilt auch als Mutation, wenn vormals ein anderer Lebensmittelbetrieb an Ihrem jetzigen Standort war.
- Einige Felder wie die Verantwortliche Person oder die Kontaktangaben werden sowohl bei einer Mutation als auch bei einer Einstellung des Betriebes immer abgefragt.
- Eine Mutation oder die Einstellung Ihres Betriebes mit dem Online-Formular ist nur durch Angabe der Betriebsnummer möglich.
- Die Betriebsnummer finden Sie auf der Meldebestätigung, dem Untersuchungs- oder Inspektionsbericht sowie der Rechnung.
- Wenn Ihnen die Betriebsnummer nicht bekannt ist, dann senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular im PDF-Format per E-Mail unter info@kl.zh.ch oder per Post zu.
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Meldung einreichen