Exportzertifikate für Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände beantragen

Anleitung

  1. Wer braucht ein Exportzertifikat?

    Exportzertifikate bzw. Ausfuhrbescheinigungen liefern zuverlässige und verbindliche Informationen über Produkte. So können die Behörden im Land, in das die Produkte exportiert werden, diese für den Verkauf freigegeben.

    Sie brauchen Exportzertifikate nur, wenn die Behörden diese verlangen.

    Voraussetzungen

    Vorteile:

    • Firmensitz im Kanton Zürich
    • Betrieb ist beim Kantonalen Labor gemeldet 
    • Betrieb wird vom Kantonalen Labor kontrolliert

    Gebühren

    • 30 Taxpunkte pro Formular.
    • Administrative Gebühren pro Auftrag.

    Die Dienstleistung ist mehrwertsteuerpflichtig.

    Auf Wunsch kann die Verrechnung monatsweise erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel zwei Arbeitstage, wenn keine physische Prüfung der Ware nötig ist.

  2. Benötigte Unterlagen

    Die Bescheinigungen können in folgenden Sprachen ausgestellt werden:

    Vorteile:

    • Deutsch
    • Französisch
    • Italienisch
    • Englisch
    • Spanisch

    Die Vorlagen finden Sie unter folgendem Link:

  3. Meldung einreichen

    Kantonales Labor - Exportzertifikate

    E-Mail

    export@kl.zh.ch

  4. Wie geht es weiter?

    Sobald wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie Ihr Exportzertifikat. Das dauert in der Regel zwei Arbeitstage.

Kontakt

Kantonales Labor

Adresse

Fehrenstrasse 15
Postfach
8032 Zürich
Route (Google)

 

Telefon

+41 43 244 71 00

Telefon


Bürozeiten

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08.00 bis 11.45 Uhr und
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08.00 bis 11.45 Uhr und
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E-Mail

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