Exportzertifikate für Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände beantragen
Anleitung
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Wer braucht ein Exportzertifikat?
Exportzertifikate bzw. Ausfuhrbescheinigungen liefern zuverlässige und verbindliche Informationen über Produkte. So können die Behörden im Land, in das die Produkte exportiert werden, diese für den Verkauf freigegeben.
Sie brauchen Exportzertifikate nur, wenn die Behörden diese verlangen.
Voraussetzungen
Vorteile:
- Firmensitz im Kanton Zürich
- Betrieb ist beim Kantonalen Labor gemeldet
- Betrieb wird vom Kantonalen Labor kontrolliert
Gebühren
- 30 Taxpunkte pro Formular.
- Administrative Gebühren pro Auftrag.
Die Dienstleistung ist mehrwertsteuerpflichtig.
Auf Wunsch kann die Verrechnung monatsweise erfolgen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel zwei Arbeitstage, wenn keine physische Prüfung der Ware nötig ist.
Ausführliche Anleitung
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Benötigte Unterlagen
Die Bescheinigungen können in folgenden Sprachen ausgestellt werden:
Vorteile:
- Deutsch
- Französisch
- Italienisch
- Englisch
- Spanisch
Die Vorlagen finden Sie unter folgendem Link:
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Meldung einreichen
Kantonales Labor - Exportzertifikate
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Wie geht es weiter?
Sobald wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie Ihr Exportzertifikat. Das dauert in der Regel zwei Arbeitstage.
Kontakt
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Bürozeiten
Montag08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
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08.00 bis 11.45 Uhr und
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