Bade- und Duschwasserbetriebe melden
Anleitung
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Abklärung Meldepflicht
Badebetriebe
Betriebe, welche eine Fachbewilligung für die Desinfektion von Badewasser benötigen, sind meldepflichtig und müssen dem Kantonalen Labor unaufgefordert eine Chemikalien-Ansprechperson mitteilen. Angaben und Änderungen sind innert 30 Tagen zu melden.
Duschwasserbetriebe
Duschwasserbetriebe sind ebenfalls aufgefordert eine Ansprechperson mitzuteilen. Änderungen der Betriebsdaten sind innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.
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Wichtige Information
Vorteile:
- Neuer Betrieb: Benutzen Sie bitte das Online-Formular «Neuer Betrieb».
Vorteile:
- Mutation: Möchten Sie eine Änderung melden, dann wählen Sie das Formular «Mutation».
- Einstellung Betrieb: Möchten Sie die Einstellung des Betriebes melden, dann wählen Sie das Formular «Einstellung Betrieb»
Vorteile:
- Eine Mutation oder die Einstellung Ihres Betriebes mit dem Online-Formular ist nur durch Angabe der Betriebsnummer möglich.
Vorteile:
- Die Betriebsnummer finden Sie auf dem Untersuchungsbericht oder der Rechnung, welche Sie nach einer Inspektion erhalten haben.
Vorteile:
- Wenn Ihnen die Betriebsnummer nicht bekannt ist, dann senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular im PDF-Format per E-Mail unter info@kl.zh.ch oder per Post zu.
- Einige Felder wie die Verantwortliche Person oder die Kontaktangaben werden sowohl bei einer Mutation als auch bei einer Einstellung des Betriebes immer abgefragt.
Vorteile:
- Bitte halten Sie eine elektronische Kopie der Fachbewilligung «Desinfektion von Badewasser in Gemeinschaftsbädern» bereit, sofern Ihre Meldung einen Betrieb mit Badewasser betrifft.
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